Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

Hallo, ich habe folgendes: Es ist ja so, dass die 2 Monate Mutterschutz nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet werden ( also 12 Monate Elternzeit = 10 Monate Elterngeld und 2 Monate Mutterschaftsgeld) wenn ich nun aber nach dem Mutterschutz 1 Monat arbeiten gehen würde und meine Elternzeit erst ab dem 4. Lebensmonat meines Kindes Beginne, habe ich dann Anspruch auf volle 12 Monate Elterngeld? Vielen Dank

von ja+la+le am 21.01.2013, 21:10



Antwort auf: Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

Hallo, komisch, dass einige immer meinen, sie seien schlauer als der Staat. Das geht alles nicht. Die ersten beiden Monate werden immer der Mutter zugerechnet, wenn diese Mutterschaftsgeld bekommt. Da können Sie jonglieren wie Sie wollen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2013



Antwort auf: Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

Nein! Es wird nicht 12 Monate gezahlt sondern bis zum 12ten Lebensmonat. Du würdest also auch noch Geld verschenken.

Mitglied inaktiv - 21.01.2013, 21:22



Antwort auf: Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

aber mal angenommen ich will nur 5 monate bezahlt haben und mein mann die restlich 9 monate? gehts dann?

von ja+la+le am 21.01.2013, 21:50



Antwort auf: Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

Die ersten 2 Monate gehören immer der Frau.

von Sternenschnuppe am 21.01.2013, 22:01



Antwort auf: Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

ja schon, aber die werden nur als elternzeit angerechnet wenn sich daran gleich die elternzeit anschliesst... so hab ich das verstanden.

von ja+la+le am 21.01.2013, 22:11



Antwort auf: Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

"Im Gesetzentwurf steht bei §4 Abs. 3: (1) Ein Elternteil kann höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen. (2) Lebensmonate des Kindes, in denen nach § 3 Abs. 1 oder 3 anzurechnende Leistungen (anm: u.a. das Muterschaftsgeld) zustehen, gelten als Monate, für die die berechtigte Person (im Beispiel die Mutter) Elterngeld bezieht. Also entweder bezieht die berufstätige Mutter mit anspruch auf Muterschaftsgeld in den ersten zwei Monaten tatsächlich E-Geld, oder die ersten 2 Monate gelten als 2 Elterngeld-Monate. Die Restlichen 10 kann die Mutter dann verteilen wie sie will (z.B. auch 4-14. Monat). Der Vater hat immer 12 Monate zur Verfügung. zusammen dürfen sie aber nicht mehr als 14 Monate nehmen. -------------------------------------------------- Ich verstehe den Hype nicht wirklich muss ich sagen. Elterngeld ist so eine finanzielle Verbesserung im Gegensatz zu früher, und dennoch wird versucht zu tricksen.

von Sternenschnuppe am 22.01.2013, 09:03



Antwort auf: Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

Danke für die antworten! Warum soll man nicht tricksen und warum soll man als "Normalo" nicht auch mal den ein oder anderen Taler mehr rausschlagen können... In anderen Steuersachen wird nur rumgetrickst und Gesetzeslücken ausgenutzt..Und das meist nur von denen die eh schon viel zu viel haben... Wäre ja schön gewesen, wenns hier auch geklappt hätte.

von ja+la+le am 22.01.2013, 09:32



Antwort auf: Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

Weiss nicht, muss ja jeder selbst in den Spiegel schauen. Ich persönlich finde es schon sehr sehr gut was Deutschland da macht. In anderen Löndern musst nach wenigen Wochen wieder los. Nix Elterngeld, Betreuungsgeld etc. Und mal ehrlich : Man hat 14 Monate die Möglichkeit auf Lohnfortzahlung ! Mitterschutzgeld ist auch eine und zwar 100% , dann kann man sich weitere 12 Monate einteilen unter den Eltern wenn der Mann 2 Monate mindestens nimmt. Früher haben Leute die gearbeitet haben mal nix bekommen.

von Sternenschnuppe am 22.01.2013, 09:41



Antwort auf: Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

naja, kinderfreundlich ist deutschland ja nun nicht unbedingt... grad jetzt ab 2013 wieder die änderung beim elterngeld... so bekommen langsam stück für stück viele eltern wieder weniger...

von ja+la+le am 22.01.2013, 12:23



Antwort auf: Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

Ist immer knapp wenn man Kinder bekommt :-) Aber ich meine in der Schweiz oder Österreich oder so, da musst nach 8 Wochen gucken wie Du zurecht kommst. Kam neulich so eine Reportage, und da war deutlich, dass es uns in Deutschland echt gut geht mit Elterngeld, Kindergeld und Zuschüssen.

von Sternenschnuppe am 22.01.2013, 12:25



Antwort auf: Elterngeldanspruch trickreich verlängern?

Hmmmh, ob das funktioniert weiß ich nicht. Mir stellt sich aber eine ganz andere Frage. Wie hast Du Dir das denn mit Arbeit + Baby vorgestellt? Wie viele Stunden willst Du täglich arbeiten. Ist das Dein 1. Kind? Willst Du stillen oder wegen "der paar Taler" mehr auf Flasche umsteigen? Ich bin nach 3 Monaten wieder arbeiten gegangen, allerdings nur 3 Tage für je 3 Stunden, da ich auf Grund meiner Führungsposition keine andere Wahl hatte. Und das ging nur, weil mein Partner selbständig ist und den Kleinen mit in seine Firma nahm, die direkt neben meinem Büro lag, so konnte ich vor Beginn, zwischendurch und direkt nach meiner Arbeit stillen. Anders wäre das nie gegangen, da der Kleine alle 2 Stunden gestillt werden wollte und die Flasche nicht annahm. Dazu kam die psychische und auch physische Belastung, denn auch wenn es nur 3 Stunden waren, war es einfach nur Stress. Nach 5 Monaten habe ich aufgehört und Bin wieder zu Hause geblieben und das bekam mir und meinem Kleinen richtig gut. Für kein Geld der Welt würde ich das mir oder meinem Baby noch mal antun. Geld ist nicht alles... Und wie SS schon schrieb: im Vergleich zu vor ein paar Jahren kann man echt glücklich sein, dass man im MuSchu sein volles Gehalt und dann noch 10 Monate das EG erhält und in dieser Zeit auch noch vom Staat in der RV, AV und KV finanziert wird. Das nur als ein paar Gedankenanstöße Alles Gute

von MamaJonathan am 22.01.2013, 21:20



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