Hallo Frau Bader, die Frage dreht sich ums Elterngeld, die Situation ist wie folgt: Wir leben im Ausland und sind nicht in Deutschland gemeldet. Nach Rückkehr haben wir im Bedarfsfall Anspruch auf Arbeitslosengeld, das sich auf die zuletzt gezahlten Gehälter bezieht. Soviel ist klar, da mit dem Arbeitsamt vor Ausreise geklärt. Unklar wird das Ganze dadurch, dass wir kurz nach Rückkehr nach Deutschland ein Kind bekommen werden und zu diesem Zeitpunkt vermutlich beide ohne Arbeitsstelle sein werden. Die Frage für uns beide – Mutter und Vater – ist deshalb, ob man Anspruch auf Arbeitslosengeld in diesem Falle in einen Anspruch auf Elterngeld ummünzen kann. Vielen Dank vorab!!
von schweinske am 12.07.2013, 21:46