Hallo zusammen,
mich beschäftigt seit ein paar Wochen das Thema Elterngeld beim 2. Kind. Man hört so viel verschiedenes dazu.
Meine Frage: Ich bin noch bis 31.07.2018 in EZ.
Meine Tochter ist jetzt 5,5 Monate alt. Ich habe geplant 2 Jahre Zuhause zu bleiben. 1 Jahr mit Elterngeld, 1 Jahr auf meine Kosten. Wir planen nun Baby Nr 2.
Wie verhält sich das denn mit dem Elterngeld für das 2. Kind?
Wann "muss" mein Kind geboren werden um den vollen Anspruch zu haben?
Was hab ich denn überhaupt für einen Anspruch? Gibt es nochmal Mutterschutzgeld, und ist das dann nochmal genauso hoch wie vor dem 1. Kind? Elterngeld?
Wie berechnet sich das? Bekommt man das nur anteilig? (Wenn Baby Nr 2 geboren wird, wenn Baby Nr 1 schon 1 Jahr alt ist (oder älter) geh ich dann für die Monate die über dem 1. Geburtstag des 1 Kindes sind "leer" aus?)
(Sorry, versteht man die Frage? :D )
UND hat es sinn ein Betreuungsgeld zu beantragen wenn der Partner selbstständig ist?
Lieben Dank,
Brini
von
Brini01
am 18.01.2018, 19:37
Antwort auf:
Elterngeldanspruch beim 2. Kind
Hallo,
irgendwie stimmen Ihre Zahlen nicht. Sie sind noch in Elternzeit bis 2019? Sonst kommt es doch nicht mit den zwei Jahren hin!
Das mit dem vollen Anspruch klappt jetzt nur noch, wenn Sie vor der Geburt des zweiten Kindes wieder ein komplettes Jahr gearbeitet haben.
Denn es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ohne Monate mit MG o EG (bis zum 14. LM). umso er sie schwanger werden, umso höher ist das Elterngeld jetzt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2018
Antwort auf:
Elterngeldanspruch beim 2. Kind
Du müsstest jetzt (fast) schon schwanger sein um den gleichen Anspruch zu haben.
Grob gesagt, wenn du EG für ein Jahr bekommst, ist jeder Monat nach dem 1ten Geburtstag den du kein Einkommen hast eine "Nullrunde" für das neue EG und senkt dieses bis zum Mindestsatz von 300 € hinunter. Das kann sich mal um 1-2 Monate verschieben wegen der Mutterschutzzeiten aber grob passt das. Bei EG Plus wären es 2 Monate mehr welche nicht mit 0 € gerechnet werden würden. da könntet ihr, wenn es jetzt schnell klappt, evtl noch 1-2 Monate mehr ausklammern lassen wenn du passend doch nachträglich splittest.
Da man aber auch noch einen Geschwisterbonus bekommt bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag hat, kann damit auch noch etwas aufgefangen werden.
Falls du planst nach dem Jahr EG innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten, würde das TZ-Gehalt entsprechend auch auf das neue EG sich auswirken.
Mutterschaftsgeld in gleicher Höhe wie beim 1ten Kind gibt es nur wenn du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest, das geht in diesem Falle. Wenn nicht, muss der AG nichts zahlen, da dein Vertrag bei ihm ja ruht. Blieben die bis zu 13 € von der KK.
Betreuungsgeld gibt es eh nur noch in wenigen Bundesländern, da am besten nachfragen.
Wenn es euch also auf das gleiche EG ankommt, dann sofort loslegen und hoffen oder besser erst wieder einige Monate in VZ arbeiten und dann erst wieder schwanger werden.
Mitglied inaktiv - 18.01.2018, 20:01