Hallo alle zusammen, ich bin momentan etwas durcheinander bzgl. des Anspruchs auf Elterngeld und erhoffe mir euren Rat :-) Folgende Situation: letzten Jahres bemerkte ich meine Schwangerschaft, die mich erstmal psychisch extrem überfordert hat, weshalb mich mein Arzt wg. Erschöpfung krankgeschrieben hatte. Nachdem ich mich positiv auf die Schwangerschaft eingestellt hatte, kam es leider zur Fehlgeburt, was die Erschöpfung zur Depression machte (Krankengeldbezug für ca. 2,5 Monate). Ich bin dann kurzfristig wieder arbeiten gegangen, was aber aufgrund der bisdahin vorliegenden Probleme sowie dem nun zusätzlichen Mobbing meiner Chefin mir gegenüber zur Qual wurde, was dazu führte, dass ich wieder in den Krankenstand übergegangen bin. Mittlerweile bin ich wieder schwanger :-), setze mich mit dem Anspruch auf Elterngeld auseinander, und bin erstmal erschrocken, da das Krankengeld als 0 Euro in die Berechnung für Elterngeld mit einfließt. Nach Recherchen im Internet bin ich auf ein Gerichtsurteil gestoßen, welches besagt, dass durch Fehlgeburten ausgelöste Depressionen sich nicht nachteilig auf die Berechnung von Elterngeld auswirken dürfen. Auf meiner Krankmeldung stand bislang immer "Erschöpfung, Depression", ist dies ausreichend oder benötigt man ein zusätzliches Attest vom Arzt? Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht? Vielen Dank für Eure Hilfe, viele Grüße, casablanca
von casablanca am 29.03.2017, 09:45