Hallo Frau Bader,
ich habe bereits meinen Elterngeldbescheid erhalten. In diesem wurden mir 5 Monate meiner Schwangerschaft mit 0,00 € angerechnet. Lt. Elterngeldstelle wäre das so korrekt, da ich kein Einkommen nachweisen kann. Dazu muss ich wie folgt erklären. Ich wurde von meinem AG gekündigt und habe erst drei Wochen nach der Kündigung erfahren, das ich schwanger bin. Noch während des Beschäftigungsverhältnisses wurde ich krankgeschrieben auf Grund der Schwangerschaft und das bis zum Beginn des Mutterschutzes Ich war also nie arbeitslos. Ist denn dann meine Kündigung relevant? Sollte mein Fall nicht genauso behandelt werden, wie der von jedem anderen AG der schwangerschaftsbedingt Krankengeld erhält. Eben das diese Monate ersetzt werden durch "Gehaltsmonate" und nicht durch 0,00 €. Hat es Sinn nach Ablehnung meines Widerspruchs auch noch Klage einzureichen?
Vielen Dank für ihre Hilfe und ihre Antworten vorab.
von
Krümel77
am 09.09.2014, 21:48
Antwort auf:
Elterngeldanspruch bei gekündigtem Arbeitsverhältnis?
Hallo,
leider schreiben Sie nicht, welche fünf Monate genau mit null Euro angerechnet wurden. Hat der Arbeitgeber Ihnen erst kein Gehalt gezahlt und das nachgeleistet? Oder haben Sie Krankengeld bezogen?
Auf jeden Fall ist es ja nun nicht richtig, Monate mit null Euro anzusetzen. Legen Sie Widerspruch ein (Fristen beachten), erklären Sie den gesamten Verlauf und fügen Sie Bescheinigungen der Krankenkasse und des Arztes bei, dass die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2014
Antwort auf:
Elterngeldanspruch bei gekündigtem Arbeitsverhältnis?
Du musst dir eine Bescheinigung bei deiner FA holen, dass die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war und mit der Bescheinigung Widerspruch erheben. Dann wird neu berechnet. Die Elterngeldstelle weiß doch nicht, dass die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war. Denn nur dann zählt es als Einkommen.
von
ALF0709
am 09.09.2014, 21:54
Antwort auf:
Elterngeldanspruch bei gekündigtem Arbeitsverhältnis?
Wann wurdest Du gekündigt und wie schwanger warst Du zu dem Zeitpunkt schon ? Also welche Woche ?
Du hättest die Kündigung anfechten können unter Umständen.
von
Sternenschnuppe
am 10.09.2014, 07:16
Antwort auf:
Elterngeldanspruch bei gekündigtem Arbeitsverhältnis?
Du hättest gegen die Kündigung angehen müssen, das ist aber nur bis zu 3 Wochen nach Erhalt möglich. Danach gilt auch eine ungerechtfertigte Kündigung als legal. Ohne Kündigungsschutzklage, ist die also rechtens. Egal ob schwanger oder nicht. Das hätte dir auch eine Sperre beim Arbeitslosengeld eingebracht bzw kann es evtl sogar noch. Das Amt geht nämlich dann davon aus, das die Kündigung selbstverschuldet war im schlechtesten Fall der Fälle. Deshalb reicht man idealerweise bei unverschuldeter proforma immer schon eine Kündigungsschutzklage ein - als Tip für die Zukunft.
Mitglied inaktiv - 10.09.2014, 16:15