Hallo, ich würde gerne wissen wie es sich mit dem Elterngeldanspruch in meinem speziellen Fall verhält. Vielen Dank schon einmal im vorraus! Anfang 2016 habe ich die Scheidung von meinem Ex-Mann ( US-Amerikaner, der seit Juni 2015 auch wieder in den Staaten wohnt) eingereicht. Kurz darauf sind mein Freund und ich schwanger geworden. ET ist der 21.08.2016. Laut Aussage des Anwalts kann sich die Scheidung noch bis 2018 hinziehen, da mein Ex sich nicht sonderlich kooperativ zeigt. Daraus resultieren jetzt einige Fragen: 1. Ist es sinnvoll die Vaterschaft vor der Geburt anerkennen zu lassen, oder ist dies hinfällig, da sowieso mein Ex als Kindsvater betrachtet wird? 2. Wir wollten gerne als Nachnamen unseres Kindes den Namen des Kindsvaters nehmen, dies ist laut meines Verständnis auf Grund der noch laufenden Scheidung nicht möglich. Wann sollte es uns möglich sein, den Nachnamen des Kindes zu ändern? 3.Wie sieht es mit der Berechtigung des Bezugs von Elterngeld aus? Kann mein Freund dieses beantragen? Wir werden alle 3 in einem gemeinsamen Haushalt leben. Tausend Dank für die Beantwortung meiner Fragen!!!!
von julia_johnson am 17.05.2016, 13:09