Guten Tag,
unser erstes Kind ist Ende März 2017 geboren. Ich bin geplant 1,5 Jahre in Elternzeit und beziehe derzeit ganz normal 12 Monate Basiselterngeld. Wir planen nun ein zweites Kind und fragen uns wie wir das höchstmögliche Elterngeld erhalten können.
1.) Wenn ich ab April einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber ausüben würde, würden die 450 Euro bei der Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind berücksichtigt werden? Und müsste aus dieser Beschäftigung auch ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt werden?
2.) Ist es sinnvoll noch auf Elterngeld Plus umzuschwenken, da die Monate, die mit Elterngeld belegt sind, ja nicht berücksichtigt werden und sich der Bemessungszeitraum entsprechend nach hinten (vor die erste Elternzeit) verschiebt?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
von
EmMaJa
am 03.11.2017, 13:47
Antwort auf:
Elterngeldanspruch 2. Kind
Hallo,
1. Alle Enkünfte werden berücksichtigt
2. Nur die ersten 14 LM werden berücksichtigt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2017
Antwort auf:
Elterngeldanspruch 2. Kind
krass...ein kind nach dem finanziellen zu planen...da fehlen mir echt die worte. man plant ein kind, dass es in die familie und die konstellation passt und nicht, wie man die meiste kohle rausholen kann. dann geh sofort nach dem mutterschutz voll arbeiten. dann bekommst viel geld. arg..sorry
von
mellomania
am 03.11.2017, 21:21
Antwort auf:
Elterngeldanspruch 2. Kind
Was für ein Kommentar... Ich schrieb ja, dass wir ein zweites Kind planen und ich denke nicht, dass etwas verwerfliches daran ist sich über die Möglichkeiten zu informieren, bei denen man die größtmögliche finanzielle Unterstützung erhält. Nur von Luft und Liebe kann ein Kind nun mal leider nicht leben. Und ich bin 1,5 Jahre in Elternzeit, weil ich mein Kind nichr mit 1 in die KiTa geben möchte! Nun weiß ich, dass ich die Möglichkeit habe mein aktuelles Elterngeld für die letzten Monate auf Elterngeld plus umzustellen, damit sich der Bemessungszeitraum noch 2 Monate nach hinten verschiebt. Vielen Dank Frau Bader.
von
EmMaJa
am 10.11.2017, 07:27