Liebe Frau Bader,
im Juni 2012 wurde meine Tochter geboren. Das Elterngeld lasse ich mir über einen Zeitraum von 2 Jahren auszahlen. Angenommen, ein weiteres Kind würde während dieser 2 Jahre geboren werden, erlischt dann in irgendeiner Form mein Anspruch auf die weitere Auszahlung, wenn ich für Kind Nummer 2 den Mindestsatz beziehen würde? Oder sind die Ansprüche für zwei Kinder unabhängig voneinander und ich bekomme mein Elterngeld für das erstgeborene Kind weiterhin bis zum Ende des Auszahlungszeitraums (Mai 2014)?
Für Ihre Antwort herzlichen Dank im Voraus!
Lotte
von
Liese_Lotte
am 07.04.2013, 19:22
Antwort auf:
Elterngeldanspruch 1. Kind automatisch beendet mit Geburt eines 2. Kindes?
Hallo,
im ersten Jahr wird es erhöht, im zweiten Jahr neu berechnet
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
Elterngeldanspruch 1. Kind automatisch beendet mit Geburt eines 2. Kindes?
Ja und Nein!
Wärst Du noch im Bezugszeitraum (bei Splittung 1. Hälfte der EG Zahlungen), dann wäre das so.
Bist Du über den Bezugszeitraum aber bereits hinaus und das EG wird nur noch ausgezahlt (bei Splittung in der 2. Hälfte der EG Zahlungen), dann bekommst Du das neue EG zusätzlich.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 08.04.2013, 08:48
Antwort auf:
Elterngeldanspruch 1. Kind automatisch beendet mit Geburt eines 2. Kindes?
Das heißt, wenn ein 2. Kind im 2. Jahr der Auszahlung geboren werden würde, würde der Anspruch von Kind 1 sich ändern? Aber die Anspruchshöhe für Kind 1 ändert sich doch streng genommen gar nicht, weil ich ja lediglich den Auszahlungszeitraum verlängert habe? Dass ich für Kind 2 keinen Anspruch anhand von Gehalt etc. berechnen lassen kann, ist mir klar, da ich ja in Elternzeit bin.
von
Liese_Lotte
am 09.04.2013, 16:36