Hallo Frau Bader, wie ich gelesen habe, kann man einmal ohne Angabe von Gründen den Elterngeldantrag ändern. Gilt das auch, wenn man sich das Elterngeld auf den doppelten Zeitraum auszahlen läßt (in unserem Fall 20 Monate) und kann man dann im 20. Auszahlungsmonat noch den Antrag ändern? Mein Mann hat jetzt die Möglichkeit, auch seine 2 Partnermonate zu nehmen (war nach der Geburt unseres Kindes erst kurz im Betrieb angestellt...) Ich habe auch gelesen, dass der Elterngeldbezug steuerliche Nachteile mit sich bringen kann...wir fragen uns, ob sich dieser Änderungsantrag noch lohnt und ob wir evtl dann nächstes Jahr mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen... Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort lg merliah
von merliah am 06.06.2012, 13:19