Hallo Frau Bader,
wenn ich für den 1.-11. Lebensmonat meines Kindes Elterngeld beantrage, dann bekomme ich ja in den ersten acht Wochen nichts, da ich da ja noch Mutterschaftsgeld bekomme.
Wie sieht es denn aus, wenn mein Mann vom 1.-3. Lebensmonat Elterngeld bezieht und ich vom 4.-14. Lebensmonat? Ist das so sinnvoller?
Vielen lieben Dank.
von
mandellos
am 03.01.2013, 20:50
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
wenn das ginge, wäre der Staat dumm. Natürlich werden die Monate mit MG-Bezug immer der Mutter angerechnet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2013
Antwort auf:
Elterngeld
Nö :-)
Die ersten 2 Monate gehören immer der Mutter.
Ist doch super dass Du Mutterschutzgeld bekommst, Elterngeld wäre weniger.
Und danach bekommst Du weitere 10 Monate Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 03.01.2013, 21:53