Hallo Frau Bader, mein Chef hat mir angeboten während der Elternzeit als ehrenamtliche Mitarbeiterin ein paar Stunden zu arbeiten. Da es sich um eine caritative Einrichtung handelt möchte er mir das mit der Aufwandsentschädigung für gemeinnützige Arbeit vergüten. (monatl. max. €175). Wird mein Elterngeld dann auch auf den Mindestsatz runtergeschraubt oder wird diese Aufwandsentschädigung nicht angerechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße
Mitglied inaktiv - 15.01.2011, 19:37