Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bader, Ich bin nun 2 Jahre in EZ gewesen und habe EG Plus bezogen. Nun steige ich wieder in meinen Beruf mit 75% ein. Aufgrund einer gesundheitlicher Situation versuchen wir schwanger zu werden. Was würde ich an EG bekommen wenn ich jetzt schwanger werden würde? In meinem Beruf würde ab Bekanntgabe der SS ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Vor der ersten SS war ich Vollzeit Berufstätig. Vg

von Anna235 am 08.04.2021, 12:55



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2021



Antwort auf: Elterngeld

Du würdest das bekommen, was du auch ohne BV verdienen würdest. Also das Gehalt für die vereinbarten 75%. EG berechnet sich dann ebenfalls nach diesem Gehalt. Also weniger als in der 1. EZ, wo sich das EG anhand des VZ-Gehalts berechnet hat.

von cube am 08.04.2021, 13:21



Antwort auf: Elterngeld

Aber auch wenn ich noch nicht wieder gearbeitet habe? Jetzt läuft erstmal mein resturkaub. Und ich bekomme ja schon 2 Monate kein Geld mehr da EG Plus nur 22 Monate gezahlt wird.

von Anna235 am 08.04.2021, 13:53



Antwort auf: Elterngeld

Ein mögliches BV kann der AG erst an deinem ersten Arbeitstag aussprechen. Und dann gibt es so Geld wie vereinbart, also 75% die voll ins EG zählen dann

Mitglied inaktiv - 08.04.2021, 14:39



Antwort auf: Elterngeld

Man bekommt bei einem BV immer das was man auch ohne dieses bekommen würde. Wenn also TZ vereinbart ist, dann ab dem Zeitpunkt ab dem die gilt TZ. Das Gehalt wird dann auch taggenau nach dem berechnet. Ich hoffe die TZ ist auf die Ez befristet? Falls nein, so richtig blöde gelaufen. Damit verschenkst du auch noch das höhere Mutterschaftsgeld. Den wenn du TZ in der EZ arbeitest, solltest du die EZ, sofern die dann noch läuft, zum neuen Mutterschutz beenden und würdest dann das VZ-Mutterschaftsgeld bekommen. Für das neue EG dagegen gilt dein Verdienst der letzten 12 Monate. Wobei die Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden und die ersten 14 Monate EG. Würdest du also jetzt schon schwanger sein bzw direkt werden, hättest du reichlich Nullrunden. Den die EZ wird nicht berücksichtigt bei EG.

von Felica am 08.04.2021, 16:25



Antwort auf: Elterngeld

Fur das 2. Elterngeld werden wieder die 12 Monate vor Mutterschutz angeschaut. Das du Monate ohne Einkommen hattest, mindert das EG. Monate mit egplus fallen nach dem 15. Lebensmonat des 1. Kindes auch raus. Ansonsten zählt das normale Tezeit Gehalt auch bei einem bv. Das gleiche Elterngeld wie bei Kind wird das nicht. Geschwisterbonus bis Kind 1 drei Jahre alt ist fängt es auch nicht groß auf

Mitglied inaktiv - 08.04.2021, 22:02



Antwort auf: Elterngeld

Vielen Dank für all eure Antworten :)

von Anna235 am 08.04.2021, 22:48



Antwort auf: Elterngeld

aus der vollzeit? dann bist du die zeit auf vollzeit da (inaktiv sozusagen, wirst zwar geführt arbeitest aber nicht) und müsstest das bezahlt bekommen.da du schreibst du erhälst kein geld. diese zeit wo resturlaub aus vollzeit läuft wird in die Berechnung eines Elterngeldes mit reingenommen, sollte das kind in 12 monate auf die welt kommen. nach ende des urlaubs beginnt die tz mit 75% wo du normal arbeiten gehst. wirst du schwanger, macht der AG wieder Gefährdungsbeurteilung etcpp. vorher natürlich nicht.

von mellomania am 09.04.2021, 08:20



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