Frage: Elterngeld

Guten Abend Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich des elterngeldes ... ich bin nun mit meinem 2 Kind schwanger ... war aber nun die letzten 12 Monate nicht arbeiten weil ich in Elternzeit war ( ich hatte einen befristeten Vertrag welcher der Arbeitgeber auslaufen lies , sollte jedoch nach der elternzeit wieder hin um mit einemneuen Vertrag angenommen zu werden . Dies war soweit auch alles geplant sollte zum 19.9 wieder mit der Arbeit beginnen jetzt bin ich aber Ende 2 Monats schwanger ) mein Arbeitgeber wird mich nicht annehmen und meine Frage ist jetzt bekomme ich überhaupt Elterngeld ? Wo müsste ich mich jetzt melden ? Versichert bin ich über mein Ehemann ...beim Arbeitsamt muss ich mich nicht melden oder ? Binja praktisch nicht für den Arbeitsmarkt "tauglich" Vielen Dank für Ihre Antwort

von blacki am 25.08.2017, 22:35



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, Elterngeld bekommt man auch, ohne einen Arbeitgeber zu haben. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Mutterschaftsgeld und die ersten 14 Monate Elterngeld kann man heraus rechnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2017



Antwort auf: Elterngeld

Wann wurde Kind 1 geboren?

Mitglied inaktiv - 25.08.2017, 23:02



Antwort auf: Elterngeld

Wenn Du am 19.09. wieder mit der Arbeit beginnen sollst kannst Du das doch tun - was spricht dagegen? Den Vertrag wirst Du ja bereits haben.

von Andrea6 am 26.08.2017, 00:19



Antwort auf: Elterngeld

Du bist ja nur schwanger. Geh hin, unterschreibe den Vertrag und arbeite bis zum neuen Mutterschutz. Ansonsten schmilzt Dein neues Elterngeld Monat für Monat bis zum Mindestsatz. Von der Schwangerschaft kannst Du dann nach den obligatorischen 12 Wochen erzählen.

von Sternenschnuppe am 26.08.2017, 00:19



Antwort auf: Elterngeld

Ahm nein, du warst nicht in EZ. Du warst bzw bist aktuell Hausfrau und bekommst/bekamst eben EG. EZ hat man nur wenn man einen AG hat. den du ja scheinbar nicht hast. Wegen des Vertrages, hast du da schon was schriftlich? Falls nein, schleunigst drum kümmern. Viele Ag sagen so etwas, ob sie sich dann daran halten ist eine andere Sache. Man hätte dir auch einfach schon vor einem Jahr gleich den neuen Vertrag geben können wenn sie es ernst gemeint hätten. Nachteile hätte der AG keine gehabt, du aber Vorteile - eben eine EZ. Und hättest jetzt Sicherheiten. Entsprechend würde ich da jetzt gleichfalls wenig Rücksicht nehmen und die Schwangerschaft einfach verheimlichen. Falls du also wirklich einen neuen Vertrag bekommst, dann unterschreiben, aber nichts sagen. Fragen nach einer Schwangerschaft sind eh unzulässig und müssen entsprechend auch nicht korrekt beantwortet werden. Und mit dem Vertrag in der Hand gehst du dann einfach bis zum Mutterschutz normal arbeiten - und erwirtschaftest damit neues EG. Ansonsten gilt, hast du eine Kinderbetreuung? Ich denke mal ja, oder wie sonst wolltest du nun arbeiten? Mit Kinderbetreuung hast du Anspruch auf ALG1, eben über den Stundenumfang den du arbeiten kannst/willst. Schwanger oder nicht ist dabei egal - solange dein Arzt dir kein BV gibt. Sonst kann es komplizierter werden. Du bist - salopp gesagt - "nur" schwanger, nicht tot krank. Also kannst du auch arbeiten - und das ist eben die Voraussetzung für ALG1. Ob du vermittelbar bist weil man dir zB die Schwangerschaft schon ansieht, ist eine andere Sache. Da kannst du dann aber nichts dafür solange du dich um Arbeit bemühst. Allerdings hättest du dich schon lange beim AA melden müssen, also schleunigst nachholen, denen schildern das du auf eine Wiedereinstellung dich verlassen hast und das beste hoffen. Notfalls gibt es bis zu 3 Monate Sperre beim ALG1. Könnte ein Problem werden falls du nicht verheiratet bist bzw dein Mann nicht Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und du entsprechend nicht in seine Familienversicherung kannst. Und ja, EG bekommst du so oder so. Allerdings wird das dann in deinem Falle nicht so viel werden. Im schlechtesten Falle halt Mindestsatz von 300 € plus Geschwisterbonus bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag hat. Wenn Du bis dahin nicht wieder arbeitest. es gelten nämlich die 12 Monate Einkommen vor dem Bezug. Wobei die Zeiten wo du EG (aber höchstens die ersten 14 Monate bei EG Plus) und Mutterschutzfristen ausgeklammert werden und durch vorherige ersetzt werden. Die Zeit zwischen dem 1ten Geburtstag und dem neuen Mutterschutz wo du kein Einkommen hast, wird dann als 0 € gewertet wenn du da nicht arbeitest - grob gesagt. ALG1 wird dabei als kein Einkommen gewertet, wäre also auch Nullrunde. Du siehst, es gibt einige Optionen. Und da ich es auch nicht sehr früh finde, sondern eher als recht spät mal bei dem alten/neuen AG vorstellig zu werden, würde ich das als erstes jetzt gleich Montag in Angriff nehmen. Dann weißt Du mehr. Und wenn der Vertrag erst einmal von beiden Seiten unterschrieben ist, ist er bindend. AG kann dann also nicht mehr hingehen und sagen, er will jetzt doch nicht mehr weil du zufälligerweise schwanger bist, er kann dir auch nicht so einfach kündigen.

Mitglied inaktiv - 26.08.2017, 11:17



Antwort auf: Elterngeld

Kind nr 1 ist am 24.7.16 geb Leider musste ich das mein Arbeitgeber mitteilen weil ich auch etwas schwer heben tuh auf der Arbeit und ständig nur auf den Beinen bin ... bei der1 ss hab ich auch ein BV bekommen gehabt ... dann melde ich mich mal morgen beim Arbeitsamt und schau was die mir sagen ... Ja ich bin verheiratet und zum Glück Familienversichert...:) Danke euch allen :))

von blacki am 27.08.2017, 09:01



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