Hallo Frau Bader,
Meine Tochter ist am 17.1.16 geboren, ich habe 14 Monate Elterngeld beantragt davon die letzen 4 Elterngeld plus das ich noch bis Mitte März bekomme! Am 1. April wollte ich Teilzeit wieder als Krankenschwester Anfangen zu arbeiten. Nun bin ich unverhofft wieder schwanger geworden! Ich habe bei meinem Arbeitgeber gleich mit offenen Karten gespielt da ich ja Berufsverbot bekomme und sie sobald wie möglich meine Stelle neu besetzten können! Jetzt hat mein Arbeitgeber gemeint ich solle doch meine Elternzeit verlängern (ich hatte nur 1 Jahr beantragt). Wie verhält sich das denn mit dem Elterngeld beim zweiten Kind? Wenn ich das zweite Jahr Elternzeit nehme bekomme ich ja kein Geld und somit beim zweiten Kind ja dann auch nur den regelsatz an Elterngeld und ich komme schlechter weg als wenn ich ein Berufsverbot bekomme und da meinen normalen Lohn bekomme, der mir ja auf das neue Elterngeld angerechnet wird oder? Ich hoffe sie verstehen was ich meine!?
von
Lissi220289
am 15.02.2017, 21:00
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
ich habe das Gefühl, sie verwechseln Elterngeld und Elternzeit.
Elternzeit können Sie bis zu drei Jahren nehmen und in dieser Zeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Sie haben dann Kündigungsschutz.
Sie schreiben leider nicht, wie lange sie Eltern Zeit beantragt haben und ich verstehe nicht, was es bringen soll, wenn Sie die Elternzeit verlängern. Kündigungsschutz haben sie sowieso und Teilzeit arbeiten können Sie auch sowieso. Auf den Job zu verzichten wäre unklug, wenn sie möglicherweise ein Beschäftigungsverbot bekommen. Der Arbeitgeber soll sie aber nach den neuen Richtlinien er umsetzen.
Für das neue Elterngeld sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Jeden Monat, in dem sie in dieser Zeit im Beschäftigungsverbot waren erhöht das Elterngeld. Die Monate von der Zeit an, wo ihr ihre Tochter bereits ein Jahr alt war, sie aber noch nicht gearbeitet haben, zählen mit null Euro.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.02.2017
Antwort auf:
Elterngeld
Das Problem ist das es nicht sicher ist ob du ein neues bv bekommst, die gesetzte wurden verschärft dein Arbeitgeber muss sehr genau darlegen warum er dich nicht wo anders einsetzt, darauf hat er wohl keine Lust.
Und ja du hättest ne Menge Monate mit 0 Euro in der Berechnung und viel mehr als mindessatz plus 75 Euro geschwisterbonus hättest du wohl nicht.
Könntest du den arbeiten, hast du eine Betreuung?
von
sterntaler82
am 15.02.2017, 21:22