Frage: Elterngeld

Liebe fr bader Ich hätte nun auch mal eine frage: Momentan bin ich noch in der elternzeit. Diese endet im märz. Ich bin nun wieder schwanger geworden u das baby nr 2 kommt mitte september. Wie ist das jetzt mit dem elterngeld wenn ich ins beschäftigungsverbot gehe. Bekomme ich dann in der ssw nr 2 meinen lohn, den ich vor der ssw nr 1 bekommen habe u das gleiche elterngeld wie bei kind nr 1? Oder bekomme ich nur den mindestsatz vom elterngeld... Noch mal kurz der überblick: Vor kind nr 1 vollzeit geatbeitet Dann 2 jahre elternzeit Jetzt in der elternzeit schwanger u berufsverbot Was bekomme ich nun für geld? Elterngeld u geld wg beschäftigungsverbot und kindergeld . Danke schon mal für eure antworten

von stini1801 am 19.10.2016, 12:48



Antwort auf: Elterngeld

Hallo Wenn es einen zeitraum zwischen der EZ u dem neuen Mutterschutz gibt kann man ins BV gehen. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.10.2016



Antwort auf: Elterngeld

Wann genau endet die Elternzeit und wann genau beginnt der Mutterschutz ?

von Sternenschnuppe am 19.10.2016, 13:22



Antwort auf: Elterngeld

Du hast eine Vollzeitbetreuung für Dein Kind nach der Elternzeit ?

von Sternenschnuppe am 19.10.2016, 13:22



Antwort auf: Elterngeld

Wie kann das nä Kind im Sept kommen, dann kannst du noch nicht schwanger sein... Berufsverbot gilt erst nach der EZ, dann bekommt man den Lohn, den man sonst auch verdienen würde.

von sternenfee75 am 19.10.2016, 13:30



Antwort auf: Elterngeld

Sorry hab mich verschrieben. Bin noch ganz frisch schwanger kind nr zwei kommt anfang august. Das erste kind ist halbtags in der kita. Die elternzeit endet märz 2017. Mutterschaft wäre ja 6 wochen vor der geburt des 2 kindes... hatte vor der geburt des 1. Kindes auch beschäftigungsverbot also dann vor dem 2. Auch. Das würde ja dann erst im märz2017 gültig werden oder?

von stini1801 am 19.10.2016, 13:38



Antwort auf: Elterngeld

Ja, je nachdem wie Du arbeiten könntest, also Teilzeit dann. Weswegen BV ? Wegen dem Job ? Nenn doch mal genaue Daten. Dann kann man auch genauer antworten. Wann genau musst Du arbeiten ? Wann genau beginnt der Mutterschutz ?

von Sternenschnuppe am 19.10.2016, 13:40



Antwort auf: Elterngeld

Ich bin ja noch in elternzeit die endet mitte märz 2017. Errechnungstermin ist der 1.8 2017. Arbeite als erzieherin u deswegen bv. Mutterschutz wäre dann ab 20.6 2017. So genau hab ich mir das noch nicht angeschaut. Ich wüsste nur gerne, ob ich ab märz dann erst mal bis zum mutterschutz meinen lohn von vor der 1. Geburt bekomme da ich ja wahrsch bv habe oder bekomme ich dann bis zum mutterschutz gar nichts. U ab mutterschutz u elterngeld dann beim 2. Kind genauso wie beim 1.? Das is ganz schön kompliziert

von stini1801 am 19.10.2016, 13:47



Antwort auf: Elterngeld

Arbeiten müsste ich märz 2017 aber wg bv ja dann nicht möglich

von stini1801 am 19.10.2016, 13:51



Antwort auf: Elterngeld

Der halbe März, April, Mai, und Juni zählen. Der Rest ist dann 0€, da Du kein Einkommen hattest davor. Für Juni musst Du aber auf die Ausklammerung der Mutterschutzzeiten verzichten. Du kannst nur den Lohn ersetzt bekommen den Du auch verdienen würdest. Alles andere würde die Frauen schlechter stellen die wirklich arbeiten müssen bei einer neuen Schwangerschaft und eben nur so arbeiten können wie sie Kinderbetreuung haben. Eine Bekannte wurde letzte Woche ins Büro versetzt ( auch Erzieherin ) , jetzt verliert sie den Job vielleicht ganz, sie hat keine Betreuung und hat aufs BV spekuliert. Elterngeld wird dann anhand des Einkommens errechnet welches Du nun sammelst Je nachdem was Du verdienst wird das wohl auf den Mindestsatz hinauslaufen und 75€ bis das erste Kind 3 ist.

von Sternenschnuppe am 19.10.2016, 13:54



Antwort auf: Elterngeld

Ok. Danke. Das hat mir schon viel geholfen. Das ist wirklich kompliziert wenn man sich nicht auskennt. Hab ich das jetzt richtig verstanden dass ich märz bis juni mein gehalt vor der 1. Ss bekomme u elterngeld den mindestsatz plus 75 euro geschwiszerbonus

von stini1801 am 19.10.2016, 13:59



Antwort auf: Elterngeld

Wenn Du sofort Vollzeit arbeiten könntest ja. Wenn Du den Job riskieren willst auch ja. Wenn nicht, dann machst Du vorher Teilzeit aus auf die Stunden die Du ohne Schwangerschaft auch arbeiten könntest.

von Sternenschnuppe am 19.10.2016, 14:14



Antwort auf: Elterngeld

Mein errechneter Termin war auch Anfang August ( 3.8), schwanger war ich da aber erst ab Mitte November. .. getestet ab 30.11 Müsste das Ki d nicht noch 4 Wochen früher kommen wenn du jetzt schon schwanger bist ?

von Nightlight1980 am 19.10.2016, 14:50



Antwort auf: Elterngeld

http://www.wunschkinder.net/interaktiv/schwangerschaftskalender/index.php?neu=x&tag=04&monat=08&jahr=17&zyklus=0&ab=et Was sollen solche Fakefrage ?

von Sternenschnuppe am 19.10.2016, 14:57



Antwort auf: Elterngeld

Hier kann man es auch ganz einfach berechnen: http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaft/kalender.htm Erster Tag der letzten Periode 19.10.2016 ( heute) wäre Entbindungstermin 26.07.2016 Denke auch das sich die AP nur Informieren will was wäre wenn.

von Soie am 19.10.2016, 17:30



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