Frage: Elterngeld

Guten Tag, Mein Kind wurde 09. Mai 2015 geboren. Am 01.01.2016 wollte ich wieder anfangen zu arbeiten, erster Lohn- Ende Januar. Nun wurde das Elterngeld berechnet, vom 09.12.2015 bis 08.01.2016 nur mit 300 Euro statt 685,00 Euro, die ich sonst bekomme. Habe dort angerufen, die Frau meinte nur dass mein Lohn angerechnet wird. Ich bekomme aber die ersten 8 Januartage keinesfalls 385,00 Euro im Job. So habe ich im Dezember gerade mal 402,67 Euro, sprich die 22* (300,00:30) Euro, die man berechnet hat plus die 8*(685:30) Euro. Ist es recht so? Wie soll man für 400,00 Euro als Alleinerziehende über die Runden kommen. Was meinen Sie, kann man das so berechnen oder soll ich da Widerspruch einlegen? Lieben Dank für die Antwort im voraus.

von virgo am 14.07.2015, 15:44



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, ich würde auf jeden Fall auch erst am 9. Januar anfangen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.07.2015



Antwort auf: Elterngeld

Verstehe Deine Rechnung nicht, aber beim Elterngeld müssen es immer Lebensmonate sein. Ganze Lebensmonate. Kannst Du nicht am 09. Januar anfangen ? Dann ist es rund. Vermute sie kürzen Sich auf den Mindestsatz weil da wiederum das Zuflussprinzip gilt und eben alles angerechnet wird bis zum Mindestsatz herunter.

von Sternenschnuppe am 15.07.2015, 00:10



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