Werte Frau Bader, ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis 31.07.2015. Nun bin ich schwanger, Geburtstermin August 2015. Mein Arbeitsverhältnis endet also einen Monat vor der Geburt. 1- Wie errechnet sich dann das EG? Letzte 12 Monate Gehalt puls ALG I, worauf ich ja dann sicher für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum EG Anspruch habe? 2- Ruht das ALG I während der Zeit des EG Anspruches oder wird das gegeneinander aufgerechnet? Vielen Dank im Voraus!
von Da.Le. am 04.12.2014, 10:32