hallo, so.. ich bin im 4. monat schwanger. mein arbeitsvertrag war bzw ist ja nur befristet bis ende januar. im mai kommt das baby.. hm so jetz ist ja alles bischen anders als vor 10 jahren noch.. so meine frage.. das elterngeld im 1. jahr..rechnet sich ja vom einkommen aus.. wie ist das dann bei mir.. da ich ja mein letzten vollen lohn im februar bekomme.. und dann ja quasi arbeitslos bin.. wird dann trotzdem mein lohn dafür berechnet wo ich hatte?
von
nutellababe28
am 04.11.2013, 08:04
Antwort auf:
elterngeld....
Hallo,
es werden die letzten 12 Mo. genommen - die Monate mit Bezug von ArbGeld I zählen als Null.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2013
Antwort auf:
elterngeld....
Na klar, wird dein Elterngeld nach deinem Lohn berechnet. Allerdings gibt es da einen Haken:
Betrachtet wird das Einkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz (außer zB bei Beamten).
Der Lohn im Februar...ist der für den Februar oder für den Januar?
Beginnt dein Mutterschutz schon im März oder erst im April?
Wäre der Lohn für Februar und der MuSchu würde im März schon beginnen, dann berechnet sich das Elterngeld aus 12x Lohn.
Wäre der Lohn für Januar und der MuSchu beginnt erst im April, dann hast du Februar und März kein Einkommen und dein Elterngeld würde sich aus 10x Lohn und 2x (nix) berechnen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.11.2013, 10:54
Antwort auf:
elterngeld....
ne der lohn is für januar. ende januar is der vertrag vorbei. macht das viel aus, wenn da 2 monate lohn fehlen?
von
nutellababe28
am 04.11.2013, 15:09
Antwort auf:
elterngeld....
da ich mit dem kindsvater unverheiratet zusammenlebe... ab dezember jetzt,.. bekomme ich dann alg1 ab februar? oder steht mir das alg1 nicht mehr zu wenn ich in einer partnerschaft lebe
von
nutellababe28
am 04.11.2013, 15:11
Antwort auf:
elterngeld....
Wieviel es ausmacht, wenn 2 Gehälter fehlen, kannst du dir mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums ausrechnen.
Bei der ausführlichen Berechnung solltest du 10x dein Gehalt und 2x 0 Euro angeben.
ALG1 steht dir auch zu, wenn ihr zusammen wohnt. Du solltest dich auch darum bemühen, damit du krankenversichert bist.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.11.2013, 00:59