Frage: Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, Meine erste Tochter wird im November 2 Jahre alt und ich beziehe bis November Elterngeld, da ich gesplittet habe. Ich gehe im Februar 2014 wieder arbeiten. Wieviel Elterngeld würde mir zustehen, wenn Kind 2 im Juli/August 2014 zur Welt kommt und wie lange ist der Bezugszeitraum ? Und wie sieht es aus, wenn ich die Elternzeit von Kind 1 verlänger und bis zur Geburt von Kind 2 nicht mehr arbeiten gehe ? Vielen Dank !

von bahe am 14.04.2013, 22:17



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, in beiden Fällen bekommen Sie den Pauschbetrag, eventuell mit Geschwisterbonus. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2013



Antwort auf: Elterngeld

Beide Varianten laufen bei Dir auf den Mindestsatz hinaus. Plus Geschwisterbonus von 75€ bis Kind 1 drei ist. Der Bezugszeitraum ist immer bis zum ersten Geb. oder 14 wenn die Vätermonate auch genommen werden. Tipp: Elternzeit nur bis einen Tag vor neuem Mutterschutz verlängern,dann gibt es volles Mutterschutzgeld.

von Sternenschnuppe am 14.04.2013, 22:47



Antwort auf: Elterngeld

Danke für deine Antwort ! Und wonach berechnet sich das Mutterschaftsgeld in meinem Fall und wie lange beziehe ich dieses ?

von bahe am 15.04.2013, 15:18



Antwort auf: Elterngeld

Das hängt davon ab was Du machst. Gehst nach der Elternzeit Teilzeit bis zum neuen Mutterschutz, dann das Teilzeitgehalt. Verlängerst Du die Elternzet des Hauptvertrages bis zum neuen Mutterschutz, dann den alten Lohn in Mutterschutz.

von Sternenschnuppe am 15.04.2013, 15:32



Antwort auf: Elterngeld

Dann wäre es ja fast besser nicht mehr arbeiten zu gehen ... Hätte ich denn, wenn ich bis zum neuen Mutterschutz wieder Teilzeit arbeite einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit für Kind 2 ? Oder habe ich generell in einer grossen Firma diesen Anspruch ? Fragen über Fragen ...

von bahe am 15.04.2013, 20:56



Antwort auf: Elterngeld

Kannst die Elternzeit auch verlängern und dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Dann kannst Du sie auch zum Beginn neuem Mutterschutz beenden und bekommst den Vollzeitlohn im Mutterschutz. Wenn Teilzeit möglich ist, dann hast Du auch nach dem 4. Kind die Möglichkeit auf Teilzeit.

von Sternenschnuppe am 16.04.2013, 07:25



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