Sehr geehrte Frau Bader,
Meine erste Tochter wird im November 2 Jahre alt und ich beziehe bis November Elterngeld, da ich gesplittet habe. Ich gehe im Februar 2014 wieder arbeiten. Wieviel Elterngeld würde mir zustehen, wenn Kind 2 im Juli/August 2014 zur Welt kommt und wie lange ist der Bezugszeitraum ?
Und wie sieht es aus, wenn ich die Elternzeit von Kind 1 verlänger und bis zur Geburt von Kind 2 nicht mehr arbeiten gehe ?
Vielen Dank !
von
bahe
am 14.04.2013, 22:17
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
in beiden Fällen bekommen Sie den Pauschbetrag, eventuell mit Geschwisterbonus.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2013
Antwort auf:
Elterngeld
Beide Varianten laufen bei Dir auf den Mindestsatz hinaus.
Plus Geschwisterbonus von 75€ bis Kind 1 drei ist.
Der Bezugszeitraum ist immer bis zum ersten Geb. oder 14 wenn die Vätermonate auch genommen werden.
Tipp: Elternzeit nur bis einen Tag vor neuem Mutterschutz verlängern,dann gibt es volles Mutterschutzgeld.
von
Sternenschnuppe
am 14.04.2013, 22:47
Antwort auf:
Elterngeld
Danke für deine Antwort ! Und wonach berechnet sich das Mutterschaftsgeld in meinem Fall und wie lange beziehe ich dieses ?
von
bahe
am 15.04.2013, 15:18
Antwort auf:
Elterngeld
Das hängt davon ab was Du machst. Gehst nach der Elternzeit Teilzeit bis zum neuen Mutterschutz, dann das Teilzeitgehalt.
Verlängerst Du die Elternzet des Hauptvertrages bis zum neuen Mutterschutz, dann den alten Lohn in Mutterschutz.
von
Sternenschnuppe
am 15.04.2013, 15:32
Antwort auf:
Elterngeld
Dann wäre es ja fast besser nicht mehr arbeiten zu gehen ...
Hätte ich denn, wenn ich bis zum neuen Mutterschutz wieder Teilzeit arbeite einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit für Kind 2 ? Oder habe ich generell in einer grossen Firma diesen Anspruch ?
Fragen über Fragen ...
von
bahe
am 15.04.2013, 20:56
Antwort auf:
Elterngeld
Kannst die Elternzeit auch verlängern und dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten.
Dann kannst Du sie auch zum Beginn neuem Mutterschutz beenden und bekommst den Vollzeitlohn im Mutterschutz.
Wenn Teilzeit möglich ist, dann hast Du auch nach dem 4. Kind die Möglichkeit auf Teilzeit.
von
Sternenschnuppe
am 16.04.2013, 07:25