Frage: Elterngeld zweites Kind

Hallo Frau Bader, ich erwarte am 5.Oktober zweites Baby, mein Sohn geb. Mai 2015 ist dann 16 Monate alt! Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ich wollte eigentlich ab Juni arbeiten gehen (Vertrag oder ähnliches wurde nicht ausgestellt) obwohl ich eigentlich 3 Jahre zu Hause bleiben wollte und lt Arzt darf ich das nicht und bekomme ab Juni Beschäftigungsverbot! Wie rechnet jetzt die Elternkasse das Elterngeld für das kommende Baby? Werden diese paar Monate ab Juni 2016 ausgeklammert, da ich kein Einkommen beziehe :-( Welche Dokumente muss ich mit dem Antrag abschicken? Vielen Dank im Voraus.

von Edia am 17.02.2016, 11:27



Antwort auf: Elterngeld zweites Kind

Hallo, 1. Sie beenden am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ und bekommen den vollen Anteil MG vom AG 2. EG bekommen Sie nachd en letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Mionate mit MG o EG - die werden ausgeklammert, es zählen dann die Monate vorher. 3. Ein BV spielt keine Rolle. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2016



Antwort auf: Elterngeld zweites Kind

Du benötigst kein BV, Du bist eh in Elternzeit. Juni und Juli 2016 werden mit 0€ in die neue Berechnung gehen, dann 10x alter Lohn. Wird also fast das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind. Die Elternzeit darfst Du zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden, um volles Mutterschutzgeld zu bekommen. Nicht vorher.

von Sternenschnuppe am 17.02.2016, 11:39



Antwort auf: Elterngeld zweites Kind

Danke :-)

von Edia am 17.02.2016, 11:48



Antwort auf: Elterngeld zweites Kind

Dieses, ich wollte eigentlich ab juni arbeiten gehen, vertrag oder ähnliches gibt es nicht, macht mich im Gegensatz zu den anderen etwas stutzig. War das deine persönliche Planung? Hast Du dem AG da irgendwie schon Bescheid gegeben? oder hast du von Anfang an nur ein Jahr Elternzeit gemeldet? Weil, wenn Du nicht wo nachweisen kannst, das du von Anfang an vor hattest ab Juni zu arbeiten, weil Du zB nur EZ für ein Jahr gemeldet hast, dann könnte das durchaus Probleme mit dem BV geben. Könnte, muss nicht. Wenn die KK nämlich davon ausgeht, du bleibst 3 Jahre daheim, dann kannst Du kein BV bekommen. Und die EZ vorzeitig beendet um direkt ins BV zu gehen, geht auch nicht.

Mitglied inaktiv - 18.02.2016, 17:41



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