Hallo, zählt ein Job, bei dem ich bis 450 Euro verdiene, und zusätzlich eine Festanstellung in Teilzeit als Mischeinkunft? Wenn man nicht ganze 12 Monate nach der Elternzeit und vor der Geburt des zweiten Kindes gearbeitet hat, wie wird dann das Elterngeld berechnet? Vielen Dank für Ihre Hilfe. LG Angelika
von Angelika Doebel am 20.05.2016, 14:53