Hallo,
ich wohne zur Zeit noch in der Schweiz, auch mein Kind wird hier geboren.
Da es in der Schweiz kein Erziehungsurlaub gibt, möchte ich mich nach den 14 Wochen Mutterschutz wieder in Deutschland anmelden, mein Partner arbeitet aber weiterhin in der Schweiz.
Bekomme ich dann Elterngeld in Deutschland?
Was muss ich beachten und wie lange darf ich mich dann bei meinem Partner aufhalten?
Mitglied inaktiv - 28.04.2011, 20:32
Antwort auf:
Elterngeld wenn Vater des Kindes im Ausland arbeitet
Hallo,
sorry, das klingt mir nach Betrug. Entweder Sie leben in D oder in der CH.
Sie wollen sich ja nur in D anmelden, nicht hier wohnen
Das geht gar nicht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2011
Antwort auf:
Elterngeld wenn Vater des Kindes im Ausland arbeitet
Hallo,
eine Anmeldung und ein Briefkasten oder selbst ein Gästezimmer reichen in keinem Fall, du begibst dich - selbst wenn erstmal ein positiver Bescheid ergehen sollte - strafrechtlich auf sehr dünnes Eis. Du brauchst einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD (soweit keine anderen Ausnahmen eingreifen). Allein die Art deiner Fragestellung deutet darauf hin, dass du nicht ernsthaft beabsichtigst in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen.
Lohnt sich ein richtiger zweiter Wohnsitz mit allen damit verbundenen Kosten (Miete, Reisekosten) rechnerisch überhaupt wirklich wegen des Elterngeldes?
Liebe Grüße
von
Lina_100
am 28.04.2011, 21:17
Antwort auf:
Elterngeld wenn Vater des Kindes im Ausland arbeitet
Ihr lebt doch in der Schweiz,dann steht es dir nicht zu!
Sorry allein den Gedankengang find ich unter aller Kanone,hauptsache nochmal abkassieren,aber in der Schweiz leben.
Also ich würde mir echt wie ein Schmarotzer vorkommen.
Ausserdem wird das Elterngeld nach dem Einkommen berechnet und da du in der Schw. lebst wirst du sicher nicht hier gearbeitet haben.
Also nicht gemeldet und nicht gearbeitet in D= keine EG
Mitglied inaktiv - 28.04.2011, 21:36