Liebe Frau Bader, nach relativ ausführlicher Recherche im Internet konnte ich leider keine eindeuige Antwort auf meine Frage finden, daher wende ich mich nun an Sie. Kann ich als Mutter, mit Wohnsitz in Deutschland, Elterngeld beziehen, wenn mein Partner und Vater meines Kindes seinen Wohnsitz im Ausland hat und keinen Wohnsitz in Deutschland? Und zwar gehe ich nach længerem Auslandsaufenthalt zurück nach DEU mein Kind wäre bei Antragsstellung 7 Monate. Hab ich dann nur Anspruch vom 7.-14. Lebensmonat quasi nur 7 von möglichen 12 Monaten? Mein Partner würde erst später nachkommen. Vielen Dank im Voraus.
von vielfliegermama am 20.08.2015, 12:45