Sehr geehrte Frau Bader, hab mich schon viele Male in Ihrem Forum belesen, aber doch keine klare Antwort auf meine Frage finden können, deshalb hier nun doch zu meinem "Fall": mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 15.10.2012, mein befristeter Vertrag endet am 28.02.2013 und wird auch nicht verlängert. Ich bin seit mehr als 3 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt, habe also einen Anspruch auf ALG. Wenn ich mich richtig kundig gemacht habe, erhalte ich das Elterngeld in Höhe von 67% meines jetzigen Monatsgehalts (Berechnung nach Gehalt der letzten 12 Beschäftigungsmonate vor Geburt meines Kindes) auch bei eintretender Arbeitslosigkeit 12 Monate lang und habe dann nach Auslaufen des Elterngeldes auch noch Anspruch auf ALG. Ist das richtig? Ich hab mich etwas verunsichern lassen - in manchen Foren steht nämlich, dass ich bei eintretender Arbeitslosigkeit plötzlich nur noch den Mindestelterngeldsatz von 300€ erhalte und dann auf HartzIV angewiesen sein könnte! Für die Berechnung des Elterngeldes sind aber doch die letzten 12 Beschäftigungsmonate VOR Geburt des Kindes ausschlaggebend, oder? Und eine weitere Frage: während ich Elterngeld beziehe, also in den ersten 12 Lebensmonaten meines Kindes würde ich gerne Zuhause bleiben (ist zumindest solange ich keinen Kitaplatz habe ja auch nicht anders möglich), daher würde ich mich in dieser Zeit für den Bezug von Elterngeld und eben nicht ALG I entscheiden (diese Entscheidung muss soweit ich informiert bin getroffen werden). Ist das so möglich?
von Animata12 am 23.08.2012, 11:36