Ich absolviere im Moment eine betriebliche Umschulung und gehe bald in den Mutterschutz. Kostenträger ist die ARGE, sprich: mein Arbeitgeber zahlt mir keinen Lohn, die ARGE deckt meinen Grundbedarf. Nun hat mein Ehemann (endlich) eine Vollzeitbeschäftigung angetreten und verdient "soviel", dass die ARGE festgestellt hat, dass "Meine Hilfsbedürftigkeit weggefallen ist". Im Endeffekt heißt das, dass ich nun weder Geld von der ARGE noch von meinem Arbeitgeber bekomme. Elterngeld gilt meines Wissens nach ja als Lohnausgleichszahlung. Habe ich in meiner Situation denn Anspruch darauf?
Mitglied inaktiv - 26.01.2011, 17:36