Sehr geehrte Frau Bader,
vielleicht können Sie mir einen Tipp geben, wir haben bis zum 1 Geburtstag unserers Sohnes Basiselterngeld beantragt.
Jetzt würden wir gerne noch um 2 Monate meine Elternzeit verlängern.
Ist dies möglich?
Bekomme ich dann für die 2 Monate keine Elterngeld bzw.wird es dann für diese 2 Monate aufgesplittet?
Im Internet haben wir verschiedene Aussagen dazu gefunden, einen Termin bei der Elterngeldstelle haben wir erst in 2 Wochen, daher jetzt hier schonmal die Frage.
LG
von
JoRe
am 11.02.2017, 20:52
Antwort auf:
Elterngeld verlängerung_gerne an alle!
Hallo,
Nein, das Elterngeld ist dann aufgebraucht.
Ein Anspruch auf Verlängerung haben sie auch nicht. Sie sind also auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.02.2017
Antwort auf:
Elterngeld verlängerung_gerne an alle!
Wie lange hast Du denn Elternzeit beim Arbeitgeber gemeldet ?
Und seid ihr verheiratet ?
von
Sternenschnuppe
am 11.02.2017, 22:05
Antwort auf:
Elterngeld verlängerung_gerne an alle!
Hallo,
ich habe nur 1 Jahr Elternzeit beantragt (wie dumm von mir!).
Gerne würde ich jetzt 6 Monate - 1 Jahr verlängern wenn das möglich ist.
Mit dem neuen ELG ist es doch so, das ich nur das 1 Jahr Anspruch habe und danach nichts mehr bekomme?
oder kann ich mir die Auszahlung auch "splitten" lassen?
Soweit ich das verstanden habe, muss auch erstmal der AG zu meiner geplanten Verlängerung zustimmen.
Au manne, hätte ich das nur vorher gewusst..........und wir waren zur Beratung bei der Elterngeldstelle und die Option mit den 2 Jahren hat uns die Dame überhaupt nicht aufgezeigt. Obwohl wir dort waren um uns eigentlich Klarheit zu verschaffen. Bin gerade etwas depri :(
von
JoRe
am 12.02.2017, 12:27
Antwort auf:
Elterngeld verlängerung_gerne an alle!
Ja, da muss der AG dann zustimmen.
Splitten kannst Du, reicht aber auch wenn Du Dir, sofern der AG zustimmt, die Hälfte Unters Kopfkissen legst. Kommt aufs Gleiche raus.
Viele bleiben länger Zuhause als es Elterngeld gibt.
Wenn der AG nicht zustimmt musst Du allerdings arbeiten gehen wie geplant oder selbst kündigen.
Dann ist die Frage ob Du verheiratet bist und Dein Mann nicht in der privaten Krankenversicherung ist.
Sonst geht die Familienversicherung nicht.
von
Sternenschnuppe
am 12.02.2017, 22:46