Guten Abend,
ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, das Elterngeld zu verlängern.
Ich lese überall, dass ich ein Anrecht auf 12 Monate Elterngeld habe, wenn ich voll zu Hause bin.
Meine Tochter wurde am 30.12.16 geboren und ich habe offiziell Elternzeit bis zum 29.12.17.
Bis zum Februar erhielt ich Mutterschaftsgeld. Somit bekomme ich Elterngeld für 10 Monate.
Da wir bisher eine Absage für einen KITA Platz ab 02.01.18 erhielten, überlege ich nun, meine Elternzeit zumindest um zwei weitere Monate zu verlängern. Sofern es noch zwei Monate Elterngeld gäbe.
Mein Mann hat bereits einmal 4 Wochen Elternzeit genommen und es ist geplant, dass er die zweiten 4 Wochen nimmt, wenn unsere Tochter in den Kindergarten kommt.
Ist das so überhaupt möglich? Oder verstehe ich da etwas falsch was den Anspruch auf Elterngeld angeht?
Kann ich das nachträglich überhaupt beantragen?
Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat.
von
mondal1176
am 11.06.2017, 21:19
Antwort auf:
Elterngeld verlängern
Hallo,
es gibt insgesamt 14 Monate, die können die Eltern frei verteilen.
Jeder muss aber mindestens zwei Monate nehmen, sonst gibt es keinen Anspruch.
Auf das Elterngeld angerechnet wird jedoch das Mutterschaftsgeld, de facto verkürzt sich also das Elterngeld um die zwei Monate.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2017
Antwort auf:
Elterngeld verlängern
Mutterschaftsgeld zählt quasi als ElternGELD.
Du kannst beantragen deine elternZEIT zu verlängern und bei der ElternGELD Stelle die Auszahlung splitten lassen dann bekommst du statt 1 Monat zb 1000€ eben zwei Monate je 500€.
von
Lovie
am 11.06.2017, 21:26
Antwort auf:
Elterngeld verlängern
Die Elternzeit kannst Du nur mit Zustimmung des AG verlängern.
Wieso gerade zwei Monate ? Ist dann ein Betreuungsplatz da ?
Es bekommen nur die 12 Monate Elterngeld, die keinen Mutterschutzlohn bekommen. Alle anderen haben ja in den ersten zwei Monaten keine Gehaltseinbußen.
Von wann bis wann genau hatte Dein Mann Elternzeit ?
Ein zweiter Lebensmonat ! müsste spätestens am 30.01. beginnen bei ihm.
von
Sternenschnuppe
am 11.06.2017, 22:11