Hallo Frau Bader,
ich bin im Vertrieb tätig und erhalte alle 3 Monate regelmäßig mein variables, leistungsabhängiges Gehalt von ca. 35% (allerdings als sonstige Bezüge auf der Lohnabrechnung ausgewiesen).
Mein Elterngeld wurde jetzt ohne diese Gehalt berechnet, was bei mir zu Einbußen führt und ja auch nicht korrekt ist.
Vor einiger Zeit gab es das Urteil, dass für Vertriebler diese Regelung aufgehoben wurde und das regelmäßige variable Gehalt trotz sonstiger Bezüge mit eingerechnet wurde. Bei meiner letzten Elternzeit kam dies auch zum Tragen.
Mir wurde jetzt von der Elterngeld Stelle in Hamburg mitgeteilt, es gäbe wieder ein neues Urteil und die sonstigen Bezüge (auch wenn sie regelmäßig seien) würden wieder nicht mit eingerechnet werden.
Können Sie mir weiterhelfen?
Ich danke Ihnen vielmals
Gruß MirjaKS
von
MirjaKS
am 20.02.2017, 11:27
Antwort auf:
Elterngeld variables Gehalt nicht eingerechnet
Hallo0,
das neuste, was ich kenne, berücksichtigt variable Einkommen (Bundessozialgericht AZ: B 10 EG 3/09).
Die sollen Ihnen doch mal sagen, welches Urteil das ist.
Und Widerspruch einlegen!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2017
Antwort auf:
Elterngeld variables Gehalt nicht eingerechnet
Hallo Frau Bader,
danke, auf das von Ihnen aufgezeigte AZ hatte ich mich bezogen und es wurde abgelehnt mit der Begründung es gäbe ein neues Urteil!.
Das AZ, auf das sich die Elterngeldstelle derzeit bezieht lautet: S31 EG 16/16 und ist laut dem Sozialgericht gar nicht rechtskräftig geworden (ich habe mit denen telefoniert), da Berufung eingelegt worden ist. Das AZ des Landessozialgerichtes lautet: L1 EG 1/17.
Wie kann es sein, dass die Elterngeldstelle sonstige Bezüge nicht mit einrechnet und sich auf ein AZ bezieht, was gar nicht rechtskräftig ist?
Gruß und Danke für Ihre Hilfe
von
MirjaKS
am 20.02.2017, 20:59