Elterngeld und beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld und beschäftigungsverbot

Hallo Frau bader! Ich bin bis Februar 2020 in elterzeit habe mein elterngeld habe ich splitten lassen auf zwei jahre! Mein Sohn kam 5Wochen zu früh November 2017! Meine Frage ist wirklich wollen ein 2. Kind ab nächsten Jahr quasi so ab September beginnen,dann wäre ich ende meiner eternzeit ca im 5mon schwanger! Da unser 1. Kind zu früh kam wurde mir gesagt das ich ein bv bekomme,wäre mir auch naheliegend, da meine Arbeit durch dem Stress mit schuld war! Jetzt ist meine Frage da ich dann nicht arbeiten war sondern direkt ins bv gehe,bekomme ich mein volles gehalt von der Krankenkasse? Und mein elterngeld bleibt so wie jetzt? Mfg Marina

von Nala1207 am 17.10.2018, 20:19



Antwort auf: Elterngeld und beschäftigungsverbot

Hallo, Sie können ab dem ersten Tag nach der Elternzeit wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen und erhalten dann den gleichen Lohn wie ohne Beschäftigungsverbot. das Elterngeld bemisst sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines ersten Kindes bis zum 14. Lebensmonaten können ausgeklammert werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2018



Antwort auf: Elterngeld und beschäftigungsverbot

diesen grund für ein bv gibt es nicht. wer sagt dass der stress für die frühgeburt verantwortlich war? wurde ein gefährdungsbeurteilung des arbeitsplatzes gemacht? wer sagt jetzt schon, ohne dass du überhaupt schwanger bist dass du ein bv bekommst? die rechtslage hat sich glücklicherweise geändert, sodass ein bv nur noch im ausnahmefall ausgesprochen werden sollte. sollte es vielleicht wenn überhaupt eventuell medizinische gründe geben, oder dein AG durch eine gefährdungsbeurteilung herausfinden, dass dein arbeitplatz nicht den mutterschutzrichtlinien entspricht und er dir keine ersatztätigkeit, egal welche, zur verfügung stellen können die du im übrigen annehmen musst, und dann ein bv auspricht erhälst du das was du ohne bv bekommen würdest.

von mellomania am 17.10.2018, 20:34



Antwort auf: Elterngeld und beschäftigungsverbot

Wer auch immer dir das erzählt hat: eine vorausgegangene Frühgeburt generiert kein automatisches Beschäftigungsverbot bei einer weiteren Schwangerschaft. Wenn du zum Ende deiner Elternzeit von (offenbar zweieinviertel Jahren) schwanger bist wirst du ganz normal arbeiten gehen. Sollte sich herausstellen, daß der Arbeitsplatz deine und des Babys Gesundheit gefährdet und der Arbeitgeber keinen ungefährlichen Arbeitsplatz bereitstellen kann gibt es die Möglichkeit, ein Beschäftigungsverbot auszustellen im Rahmen des Umfangs, den du ansonsten arbeitest. Das Entgelt im Beschäftigungsverbot entspricht dem Gehalt, das du auch ohne bekommen würdest. Das Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt. Wenn du also nur wenige Monate bis zum Mutterschutz arbeiten kannst wird es entsprechend niedriger ausfallen (plus allerdings Geschwisterbonus, wenn das erste Kind noch unter 3 Jahren ist).

von Andrea6 am 17.10.2018, 23:00



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Hat ein individuelles Beschäftigungsverbot auswirkungen auf das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer Zahnarztpraxis da ich durch meine Schwangerschaft nicht mehr mit in die Assistenz darf hat mir mein Arbeitgeber angeboten statt den üblichen 40 Stunden pro Woche nur noch 30 Stunden zu arbeiten und "je dicker der Bauch wird desto weiter gehen wir dann mit den Arbeitsstunden runter"!. Jetzt meine Fra...


Krankengeld/Beschäftigungsverbot/Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich bin kurz vorm verzweifeln weil ich absolut nicht weiß wo ich mich hinwenden kann. Ich erkläre kurz meine Situation: Ich bin seit Dezember 2020 krank geschrieben (Psychische Probleme) und beziehe demnach seit Januar 2021 Krankengeld. Jetzt bin ich seit 28.10.21 schwanger und bin gerade in Ssw 11. Entbindungstermin ist Anf...


Elterngeld, Elternzeit, Beschäftigungsverbot

Guten Abend Ich hätte Mal ein paar Fragen zum Thema Elterngeld, Elternzeit, Beschäftigungsverbot und vll kann mir jemand weiterhelfen. Wir wurden letztes Jahr im August Eltern und haben Basiselterngeld /Elternzeit für 12 Monate beantragt. Meine Frau hat zwischenzeitlich ihre Meinung geändert und möchte nicht nach einem Jahr wieder Vollzeit ...


Auswirkungen von Beschäftigungsverbot vs. Krankschreibung auf Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei dieser sehr speziellen Frage weiterhelfen. Denn auch meine Situation ist ziemlich speziell. Ich bin aktuell noch in einer Gemeinschaftspraxis angestellt, jedoch nur noch bis Ende diesen Monats. Anschließend wollte ich mich selbstständig machen - jedoch bin ich kurz nach der Kündigung schw...


Beschäftigungsverbot, Elterngeld, etc

Hallo Frau Bader, hallo Community, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot, der Höhe der Lohnzahlung in der Zeit und der Höhe des Elterngeldes. Ich habe einen Arbeitsvertrag für eine Vollzeitstelle (39,5 Std), jedoch meine Stunde für die Dauer eines Jahres, befristet bis zum 31.12.2022, auf 32 Stunden reduziert. Ab dem 01.01.2023 habe ...


Elterngeld, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz

Hallo, Erst mal möchte ich mich bedanken dass es diese Seite gibt! Ich habe schon einige Antworten auf meine Fragen erhalten und bin darüber sehr dankbar! Frage: Wir planen Kind Nummer 2. Nach 2 Jahren Elternzeit gehe ich zurück in den Beruf und da zum einen die Rückkehr seitens meines Arbeitgebers extrem unschön gestaltet wurde und zum ande...


Elterngeld/ Beschäftigungsverbot

Das bedeutet, wenn ich z.B. im Juni schwanger werde, bekomme ich bis August 0 Euro. Dann würde ich im BV meinen alten Lohn bekommen (bis zum Mutterschutz). Und dann rechnet man den Durchschnitt der letzten 12 Monate, um das Elterngeld zu berechnen? Nur um es richtig verstanden zu haben. Planen kann man es ja nicht :)


Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc...


Elternzeit, Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich im Moment noch, bis November, in Elternzeit. Ich bekomme Elterngeldplus. 1. Liege ich richtig, dass ich bei einer Elternzeit bis Mitte November das Elterngeld lediglich bis Mitte September ausgezahlt bekomme, sprich 22 Monate und keine 24 Monate? 2. Wenn ich während der restlichen Elternzeit erneu...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...