Hallo.
Ich hätte 2 fragen an Sie:
1. ich Beziehe das Basiselterngeld (noch bis Mai 2018) und meine Chefs haben gefragt ob ich home Office machen könnte. Wie sieht das aus wenn ich steuerfrei auf 450€ Basis arbeite? Wird das angerechnet? Darf ich das?
2. ist es immer noch so das ich, wenn ich wieder arbeiten will, so eingestellt werden muss wie ich gegangen bin oder ist mir meine Stelle nicht mehr sicher?
Wir haben einen Personalmangel und meine Chefs wollen einstellen, kann aber dann sein das ich nächstes Jahr dann nicht mehr gebraucht werden. Wie ist das????
(Elternzeit habe ich 2 Jahre angegeben , aber mit der Option früher zu beginnen was ich auch machen möchte)
von
Jenny612
am 05.11.2017, 08:00
Antwort auf:
Elterngeld und arbeiten
Hallo,
1. Wird angerechnet
2. Sie haben Anspruch auf den alten o einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Wenn der Betrieb aber weniger als 5/10 AN hat, kann der AG Ihnen unproblemtaisch kündigen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2017
Antwort auf:
Elterngeld und arbeiten
natürlich wird das angerechnet. das hat mit der steuer nix zu tun. das ist ja während der elternzeit. diese würde ich aber nicht beenden wenn du zum AG wieder zurückmöchtest. kündigungsschutz hast du nur, wenn die elternzeit weiterläuft, du darfst ja teilzeit während der elternzeit bis zu 30 h arbeiten. warum also die eltenzeit beenden? lasse sie weiterlaufen bzw verlängere um das letzte jahr und arbeite teilzeit. danach lebt dein alter vertrag wieder auf oder du reduzierst dauerhaft auf die teilzeit. das würde dann aber ein neuer vertrag werden bzw. ein änderungsvertrag nach der teilzeit
von
mellomania
am 05.11.2017, 08:47