Hallo liebe Frau Bader! Meine 1. Frage betrifft das neue Elterngeld..kann man denn nun das Basis-elterngeld noch auf 24 Monate splitten lassen..habe da verschiedenes gelesen und blick nun nicht mehr so ganz durch??! Meine 2. Frage: Im Dezember 2015 wurde mein Sohn geboren. Ich wohne mit meinen Kindern alleine und möchte nun das Elterngeld (alleine) beantragen. Der Vater lebt zur Zeit noch in einer anderen Wohnung, wir überlegen nun demnächst irgendwann eventuell zusammen zu ziehen(..steht aber noch nicht so genau fest!!) ..sollten wir nun im Frühjahr oder Sommer eine gemeinsame Wohnung haben, könnte er dann noch nachträglich 2 Monate Elternzeit beantragen? ..und könnte ich dann trotzdem 24 Monate mein Kind zu Hause betreuen? Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße J99
von jeanny99 am 25.01.2016, 15:13