Frage: Elterngeld und Mutterschutz

Liebe Frau Bader, folgende Angaben zu mir: 1. Beamtin (Lehrerin) 2. Kind wurde im April geboren (2016) 2. Elterzeit ist für zwei Jahre beantragt 3. Arbeite ab Februar Teilzeit (Mindeststundenzahl) 4. Erneute Schwangerschaft (voraussichtlicher Entbindungstermin im August 2017) Fragen: 1. Wie wirkt sich die Mindeststundenzahl (6.5 von 25) Stunden auf das derzeitige Elterngeld aus (1800 Euro)? und 2. wie auf die Höhe des Elterngeldes für das zweite Kind? 3. Stimmt es, dass es sinnvoll ist, die Elternzeit für das 1. Kind vor dem Mutterschutz für das zweite Kind zu unterbrechen/auszusetzen? Mir wurde mitgeteilt, dass man dann volles Gehalt bezieht obwohl man nur wenige Stunden arbeitet. Vielen Dank für Ihre Hilfe in diesesm komplizierten Berechnungswirrwar...

von 1B2F3S am 29.12.2016, 21:12



Antwort auf: Elterngeld und Mutterschutz

Hallo, 1. Wird angerechnet 2. Wird angerechnet 3. Ja, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: Elterngeld und Mutterschutz

TZ in EZ müssen zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche sein. Du arbeitest nur 6,5 Std. pro Woche?? 1. Einkünfte werden auf das Elterngeld angerechnet. 2. Erwerbseinkommen erhöht das künftige Elterngeld. 3. Die EZ aus dem ersten Kind kann man nur zu Beginn der Mutterschutzfrist für das zweite Kind beenden, nicht früher. Dann erhält man während der Mutterschutzfrist das Gehalt aus der ursprünglichen Beschäftigung (volles Gehalt)

Mitglied inaktiv - 30.12.2016, 16:53



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