Elterngeld und Mutterschaftsleistungen bei 2. Kind während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld und Mutterschaftsleistungen bei 2. Kind während Elternzeit

Hallo Frau Bader, Unser 1. Sohn ist Anfang Juni 2015 zur Welt gekommen, ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und wir erwarten unser 2. Kind Mitte Juni diesen Jahres. Ich habe die Unterbrechung der Elternzeit für den Mutterschutz beantragt. Mein Arbeitgeber meint nun, dass ich Mutterschaftsleistungen für das 2. Kind nur 6 Wochen bis zur Geburt und nicht die 8 Wochen nach der Geburt bekomme. Ist das richtig? Ich kann hierzu nichts finden. Zudem überlege ich, ob es Sinn macht, dass ich das Elterngeld (Minimalbetrag, ich hatte keine Einkünfte) für den 3.-13. Lebensmonat beantrage. So wie ich das verstanden habe, bekomme ich ja im 1. und 2. Monat kein Elterngeld, falls ich doch Mutterschaftsleistungen nach der Geburt bekommen würde. Mein Mann möchte das Elterngeld 3 Monate in Anspruch nehmen, für mich bleiben dann 11 Monate. Oder gibt es da eine bessere Lösung? Kann man den Geschwisterbonus auf den Mann anrechnen lassen? Ich würde ja nur die 75 Euro Minimum bekommen, mein Mann mehr. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Viele Grüße Sonnya

von Sonnya am 25.04.2017, 18:07



Antwort auf: Elterngeld und Mutterschaftsleistungen bei 2. Kind während Elternzeit

Hallo, 1. Wenn Sie die erste Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld Zuschuss für die gesamte Zeit. Da hat Ihr Arbeitgeber Unrecht. 2.Sie können die 14 Monate Elterngeld, die Ihnen gemeinsam zu stehen, verteilen, wie Sie es möchten. Nur werden tatsächlich die beiden MG-Monate Ihnen zugerechnet. 3. Der Geschwisterbonus wird dem jenigen zugerechnet, der Elterngeld zu dieser Zeit bekommt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2017



Antwort auf: Elterngeld und Mutterschaftsleistungen bei 2. Kind während Elternzeit

Oha, da haben Du und Arbeitgeber einiges falsch verstanden. Du bekommst selbstverständlich auch die 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutzlohn. Dein Vertrag wird ja wieder aktiv, also greift auch der Mutterschutz ganz normal nach der Geburt. Mutterschutz wird immer als Basismonate Elterngeld der Frau angerechnet. Du hast also definitiv maximal 10x Elterngeld. Wenn Dein Mann drei nimmt nur noch 9. Der Geschwisterbonus ist immer abhängig zu wessen Elterngeld er gehört. Er wird in seinen Monaten 10% des Elterngeldes bekommen, Du in Deinen 75€.

von Sternenschnuppe am 25.04.2017, 19:56



Antwort auf: Elterngeld und Mutterschaftsleistungen bei 2. Kind während Elternzeit

Hallo, Vielen Dank für die Rückmeldungen. Wie kann ich denn dann den besten Geschwisterbonus "ausschöpfen"? Wenn mein Mann z.B. LM 1 und 2 beantragt und ich dann die kommenden 9 Monate (LM 3 bis 11) und mein Mann z.B. den 13. LM? Oder muss ich 11 Monate beantragen, weil die 2 Monate für Mutterschaftsleistungen noch abgezogen werden? Vielen Dank nochmal und viele Grüße

von Sonnya am 29.04.2017, 16:52



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