Frage: Elterngeld und Krankenversicherung

Hallo, ich bin privat krankenversichert. Mein Mann, der weit mehr verdient als ich, ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Wir haben ein Baby bekommen. Das Baby haben wir privat versichert und ich bleibe auch privat krankenversichert. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit direkt ab Geburt. Mein Mann nimmt zwei "Vätermonate": - Einen Monat Elternzeit nahm er ab Geburt des Kindes im Dez. 2017 - Einen weiteren Monat nimmt er im August 2018 Die gesetzliche Krankenversicherung meines Mannes (Techniker Krankenkasse) teilte nun mit, dass mein Mann, weil FREIWILLIG gesetzlich versichert, für die Krankenversicherung zahlen muss - Im Dez. 2017 insgesamt 310 Euro und - Im AUgust 2018 den Mindestsatz von angeblich 177 Euro. Stimmt es, dass 177 Euro der Mindestsatz ist? Ich hatte im Internet von einem Mindestbeitragssatz von nur 130 Euro gelesen? Die TK verlangt für seinen Elternzeit-Monat im Dezember 2017 ganze 310 Euro. Deren Begründung: Ich (Mutter) hatte zwar ab Geburt des Kindes Elternzeit, aber die ersten beiden Monate ab Geburt des Kindes war ich ja im (nachgeburtlichen) Mutterschutz und hatte quasi volles Gehalt. Mein Mann hatte in dem Monat zwar "nur" Elterngeld, also kein Einkommen. Die TK nimmt nun einfach den einen Mutterschutz-Monat MEIN reguläres vorgeburtliches volles Gehalt, teilt es durch 2 und berechnet davon bestimmte Prozentsätze für die Kranken- und Pflegeversicherung für meinen Mann. Ist es korrekt, dass mein Mann anstatt von 177 Euro Mindestsatz insgesamt für den einen Monat 310 Euro zahlen muss, also 150 Euro Differenz NUR DESWEGEN, weil er einen Elterngeld-Monat während meiner nachgeburtlichen Mutterschutzfrist genommen hat (und nicht etwa drei Monate später)? Denn wenn er drei Monate später genommen hätte, wo ich nicht mehr im Mutterschutz war und Einkommen in Gehaltshöhe hatte, sondern nur Elterngeld (Elterngeld zählt ja da nicht als Einkommen), dann hätte nur der Mindestsatz verlangt werden können. Außerdem hat die TK uns ein "Merkblatt" mitgeschickt. In dem Merkblatt steht geschrieben, dass sich der Beitragssatz bei freiwillig GKV-versicherten, die mit PKV-versicherten verheiratet sind, allein nach dem Einkommen des GKV-Versicherten berechnet, WENN der GKV-Versicherte MEHR verdient als der PKV-Versicherte. Bei uns ist das so: Der GKV-Versicherte (Mann) verdient schon IMMER mehr als die PKV-Versicherte (Ich). Nur allein in einem einzigen Monat unseres gemeinsamen Lebens (seinem Elternzeit-Monat direkt nach der Geburt des Kindes, während ich wegen Mutterschutz noch volles Gehalt bezogen habe), hatte ich ausnahmsweise mal mehr. Ist es nicht richtigerweise so, dass man von einem ganzen KALENDERJAHR ausgegangen werden muss, und wenn das Einkommen des Vaters die letzten zwölf Kalendermonate IMMER höher war als das der Frau, dann muss der Krankenversicherungsbeitrag in der Elternzeit sich auch weiterhin allein nach SEINEM Einkommen richten? Und weil er ja in seiner Elternzeit nur Elterngeld, also kein Einkommen in hat, müsste er "nur" den Mindestsatz von 177 Euro in diesem Monat zahlen? In welchen Paragraphen steht bzw. wo kann man ersehen, wie genau das berechnet wird?

von Diana5 am 16.03.2018, 17:01



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und Fragen Sie kurz in Allgemein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2018



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung

wird dir Frau Bader hier geben. In diesem Forum kann nur eine allgemeine Beratung auf allgemeine Rechtsfragen erfolgen, da es sich sonst um eine individuelle Rechtsberatung handelt, die nach dem RVG gebührenpflichtig sein muss.

von Himbeere2008 am 16.03.2018, 19:06



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung

Ich habe eben "ergoogelt": Wenn eine angestellte Frau freiwillig gesetzlich krankenversichert ist und ein Baby bekommt und dann ist sie im Mutterschutz, dann erhält sie sog. Mutterschaftsgeld während dem Mutterschutz (in Höhe ihres Gehaltes). Dafür fallen keine Beiträge für die Krankenversicherung an, obwohl das Mutterschaftsgeld so hoch wie ein Monatsgehalt ist. Wenn nun der Mann direkt nach der Geburt einen Monat Elternzeit hat, hat er 0 Euro einkommen. Würde man nun (wegen Familieneinkommen) das Einkommen der Mutter hernehmen (Die Mutter ist aber Beamtin und erhält anstelle von "Mutterschaftsgeld" direkt Gehalt weiter während der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist), dann würde die Versicherung quasi indirekt für eine Mutterschaftsgeld-Ersatzleistung (über den Ehemann einer privat Versicherten) gesetzliche KV-Beiträge verlangen, die sie von dem eigenen Mitglied (wenn der Ehemann die Frau wäre) niemals erhalten könnte. Es kann doch eine Versicherung nicht von einem Ehemann (indirekt über Familieneinkommen) Beiträge abknöpfen für "Einkommen der Ehefrau während der Mutterschutzfrist", also für etwas, für das sie einer bei ihnen Versicherten Frau nicht einmal direkt Beiträge abknöpfen könnte. Das wäre doch unlogisch.

von Diana5 am 16.03.2018, 19:07



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung

"Falls Ihr Partner jedoch in der privaten Krankenversicherung ist, müssen Sie erst prüfen lassen, ob Sie beitragsfrei versichert werden können. So kann es sein, dass die Einkünfte von Ihrem Partner für die Beitragsberechnung herangezogen werden. Sprechen Sie hier auf jeden Fall direkt die Krankenkasse an." Auf der Seite der tK wird dies ebenfalls so erläutert. Also ja, die TK kann deine Einkünfte mit heranziehen. Ebenfalls richtig ist, daß die Höhe deiner Einkünfte variiert - also in den ersten Monaten mit Mutterschaftsgeld zB höher ist als zu Zeiten des reinen Elterngeldes und somit auch die zu zahlenden Beiträge deines Mannes variieren. Sorry, aber es hört sich alles korrekt an.

von cube am 17.03.2018, 07:57



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