Hallo, ich bin privat krankenversichert. Mein Mann, der weit mehr verdient als ich, ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Wir haben ein Baby bekommen. Das Baby haben wir privat versichert und ich bleibe auch privat krankenversichert. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit direkt ab Geburt. Mein Mann nimmt zwei "Vätermonate": - Einen Monat Elternzeit nahm er ab Geburt des Kindes im Dez. 2017 - Einen weiteren Monat nimmt er im August 2018 Die gesetzliche Krankenversicherung meines Mannes (Techniker Krankenkasse) teilte nun mit, dass mein Mann, weil FREIWILLIG gesetzlich versichert, für die Krankenversicherung zahlen muss - Im Dez. 2017 insgesamt 310 Euro und - Im AUgust 2018 den Mindestsatz von angeblich 177 Euro. Stimmt es, dass 177 Euro der Mindestsatz ist? Ich hatte im Internet von einem Mindestbeitragssatz von nur 130 Euro gelesen? Die TK verlangt für seinen Elternzeit-Monat im Dezember 2017 ganze 310 Euro. Deren Begründung: Ich (Mutter) hatte zwar ab Geburt des Kindes Elternzeit, aber die ersten beiden Monate ab Geburt des Kindes war ich ja im (nachgeburtlichen) Mutterschutz und hatte quasi volles Gehalt. Mein Mann hatte in dem Monat zwar "nur" Elterngeld, also kein Einkommen. Die TK nimmt nun einfach den einen Mutterschutz-Monat MEIN reguläres vorgeburtliches volles Gehalt, teilt es durch 2 und berechnet davon bestimmte Prozentsätze für die Kranken- und Pflegeversicherung für meinen Mann. Ist es korrekt, dass mein Mann anstatt von 177 Euro Mindestsatz insgesamt für den einen Monat 310 Euro zahlen muss, also 150 Euro Differenz NUR DESWEGEN, weil er einen Elterngeld-Monat während meiner nachgeburtlichen Mutterschutzfrist genommen hat (und nicht etwa drei Monate später)? Denn wenn er drei Monate später genommen hätte, wo ich nicht mehr im Mutterschutz war und Einkommen in Gehaltshöhe hatte, sondern nur Elterngeld (Elterngeld zählt ja da nicht als Einkommen), dann hätte nur der Mindestsatz verlangt werden können. Außerdem hat die TK uns ein "Merkblatt" mitgeschickt. In dem Merkblatt steht geschrieben, dass sich der Beitragssatz bei freiwillig GKV-versicherten, die mit PKV-versicherten verheiratet sind, allein nach dem Einkommen des GKV-Versicherten berechnet, WENN der GKV-Versicherte MEHR verdient als der PKV-Versicherte. Bei uns ist das so: Der GKV-Versicherte (Mann) verdient schon IMMER mehr als die PKV-Versicherte (Ich). Nur allein in einem einzigen Monat unseres gemeinsamen Lebens (seinem Elternzeit-Monat direkt nach der Geburt des Kindes, während ich wegen Mutterschutz noch volles Gehalt bezogen habe), hatte ich ausnahmsweise mal mehr. Ist es nicht richtigerweise so, dass man von einem ganzen KALENDERJAHR ausgegangen werden muss, und wenn das Einkommen des Vaters die letzten zwölf Kalendermonate IMMER höher war als das der Frau, dann muss der Krankenversicherungsbeitrag in der Elternzeit sich auch weiterhin allein nach SEINEM Einkommen richten? Und weil er ja in seiner Elternzeit nur Elterngeld, also kein Einkommen in hat, müsste er "nur" den Mindestsatz von 177 Euro in diesem Monat zahlen? In welchen Paragraphen steht bzw. wo kann man ersehen, wie genau das berechnet wird?
von Diana5 am 16.03.2018, 17:01