Hallo Frau Bader,
ich habe jetzt viel gelesen aber wirklich schlau bin ich nicht geworden.
Mein Sohn ist im März 2014 geboren.
Bis dahin sind wir eigentlich ausgegangen das nur ich Elternzeit nehmen und somit habe auch nur ich Elterngeld beantragt.
Jetzt möchte mein Mann doch noch 2 Monate Elternzeit nehmen.
Langt es das er sie einfach 7 Wochen vor antritt dem Arbeitgeber beantragt oder muss man da noch etwas beachten?
Und was muss ich bzw er bzgl des Elterngeldes machen?
Ich freue mich auf ihre Antwort
Gruß
von
Zwetschge
am 25.11.2014, 21:33
Antwort auf:
Elterngeld und Elternzeit
Hallo,
klar geht das! Er kann mit Frist 7 Wo den Antrag stellen u es auch mit der EG-Stelle klären
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2014
Antwort auf:
Elterngeld und Elternzeit
genau, 7 Wochen vor Antritt den Arbeitgeber schriftlich über die Elternzeit informieren. Elterngeldantrag für deinen Mann ausfüllen, Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes von deinem Mann miteinreichen.
Denke daran, Elterngeld gibt es für Lebensmonate nicht Kalendermonate! Wenn also Bsp am 10.3.2014 geboren, dann von 10.02.- 09.04.2015 Elternzeit nehmen!(=12.+13. Lebensmonat)
von
allmountain
am 26.11.2014, 09:54