Hallo Frau Bader, ich bin 30J., verheiratet und zum 1. mal Schwanger, befinde mich In der 7./8.SSW. Seit dem 1.2.12 bin ich in einem befristetem Arbeitsverhältnis. Ich wurde angestellt, da eine Kollegin in Mutterschaft ist. Sie wird zum 1.12.13 Ihre Arbeit wieder aufnehmen und mein Vertrag wird leider zum 31.12.13 -nach 11 Monate Beschäftigung auslaufen, wahrscheinlich ohne Verlängerung, insbesondere jetzt wo ich schwanger bin. Mein AG weiss noch nichts von meiner SS. Eine weitere Kollegin ist ebenfalls Schwanger und wird ab Mitte August in Mutterschaftsurlaub gehen :)). Der Mutterschutz beginnt ab der 34. SSW, wenn mein Mutterschutz ca. 2 bis 6 Tage nach Ablauf meines Arbeitsvertrages beginnt, auf welche Leistungen habe ich dann Anspruch bis zur Geburt des Kindes und danach? Hartz4 fällt weg, da mein Mann mit seinem mtl. Gehalt leicht über der ca. 1.200€ Gehaltsgrenze liegt. Dies weiß ich, da ich bereits nach 1,4 Jahre Beschäftigung ca 9 Monate (Arbeitslosengeld zw. 1.5.12-10.1.13 bezogen) arbeitslos war und bis zum Beginn meines jetzigen Arbeitsverhältnisses keine Leistungen aufgrund dessen erhielt. Um Arbeitslosengeld wieder zu erhalten, muss ich zw. der 1. und der 2. Arbeitslosigkeit länger als 11 Monate beschäftigt sein oder? Hat es evtl Vor-/Nachteile vor der 34. SSW in Mutterschaftsurlaub anzutreten? Vielen Dank im Voraus! LG
von LisaFebruar am 29.06.2013, 17:31