Elterngeld trotz Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld trotz Beschäftigungsverbot

Hallo, hier ein kurzer Sachverhalt: Ich habe von Lebensmonat 1 bis 6 ELTERNGELD erhalten. Nun werde ich, ab LM7, in Teilzeit arbeiten und Elterngeld Plus erhalten. Vom 18 bis 22 LM werden mein Mann und ich im Partnerschaftsbonus arbeiten. Meine Frage: Wenn ich z.B. im LM 15 erneut schwanger werden sollte und ein Beschäftigungsverbot erhalte, bekomme ich trotzdem das Elterngeld Plus? Mein Gehalt kriege ich ja auch weiterhin. U kann man mein dann die vier Monate Partnerschaftsmonate arbeiten, obwohl ich dies ja wegen dem Beschäftigungsverbot nicht mache.

von Lotte89 am 22.07.2016, 22:22



Antwort auf: Elterngeld trotz Beschäftigungsverbot

Hallo, ja, es wird genau so behandelt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2016



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