Hallo,
ich habe 2 Jobs: 1 TZ-Job mit 545,-€ netto und einen Minijob mit 300,-€ netto.
Laut Elterngeldberechner bekomme ich 566.-€ Elterngeld.
Wenn ich diesen auf 24 Monate splitten würde, wäre ich unter dem Mindestsatz. Kann ich dann das Gehalt vom Minijob voll beziehen?
Gruß
von
Allegra10
am 27.06.2012, 21:13
Antwort auf:
Elterngeld splitten und Minijob ohne Abzüge?
Hallo,
nein. Es wird um ersten Jahr vom volle EG ausgegangen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2012
Antwort auf:
Elterngeld splitten und Minijob ohne Abzüge?
Nein, denn Du beziehst das EG in den ersten 12 Monaten, bekommst es nur über 24 Monate ausgezahlt. Im 1. Jahr würde der Minijob angerechnet (es bleiben dann vom Zuverdienst ca. 33% übrig), im 2. Jahr nicht mehr.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 28.06.2012, 08:38