Elterngeld / selbstständige Tätigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld / selbstständige Tätigkeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich (m) bin hauptberuflich angestellt und habe im Nebenerwerb eine Gewerbe (Kleinunternehmer). Umsatz/Gewinn ist üblicherweise 12-15.000 EUR pro Jahr. Ich möchte Elterngeld für 12 Monate ab Juni 2017 beantragen. Ist es möglich für den Zeitraum Januar - Mai 2017 noch Rechnungen in Höhe von 15.000 Euro zu stellen, obwohl dies mein üblicher Jahresumsatz ist, ohne dass davon etwas für das Elterngeld angerechnet wird? Es würde dann so aussehen: Umsatz/Gewinn 01-05/2017 (Leistungszeitraum und Zahlungseingang vor 01.06.2017): 15.000 Euro Umsatz/Gewinn 06-12/2017: 0 Euro Ab 01.06.2017 Elterngeldbezug. Ich möchte vermeiden, dass etwas auf mein Elterngeld angerechnet wird. Würde ich in der o. g. Variante Probleme bekommen, weil man mir möglicherweise unterstellt, dass die Zahlungen das ganze Jahr betreffen (was nicht zutreffend ist, ich würde alles "vorarbeiten"?

Mitglied inaktiv - 03.11.2016, 16:03



Antwort auf: Elterngeld / selbstständige Tätigkeit

Hallo, ja, das ist möglich. Oder eben die Rechnungen nach dem EG-Bezug stellen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2016



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