Elterngeld nach mehrjähriger Elternzeit - was wird zugrunde gelegt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld nach mehrjähriger Elternzeit - was wird zugrunde gelegt?

Sehr geehrte Frau Bader, aus einer Ihrer Antworten ging hervor, dass man beim Antrag auf Elterngeld die Monate der Elternzeit ohne Elterngeld ausklammern könne, also mehr als 12 Monate zurückgehen kann, um auf die Monate zu kommen, in denen man ein Gehalt bezogen hat. Auf den Internetseiten des BMFSFJ zum Thema Elterngeld habe ich die Informationen eher gegenteilig verstanden, und auch jetzt beim Elterngeldantrag gibt es kein "Feld", das meine Situation abdecken würde. Ich müsste jetzt also die letzten 12 Gehaltsabrechnungen einreichen, in denen ich aber wegen Elternzeit 0 Euro erhalten habe, während ich in den Monaten vor der Elternzeit ein sehr gutes Gehalt hatte, welches nun aber unberücksichtigt bleiben würde, was ich sehr ungerecht finde. Was kann man da machen? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

von Kulturfreak am 04.08.2011, 10:11



Antwort auf: Elterngeld nach mehrjähriger Elternzeit - was wird zugrunde gelegt?

Hallo, das Ministerium schreibt dazu: Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermona-te vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehroder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen werden die betreffenden Monate auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen. Und das steht auch so im § 2 BEEG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.08.2011



Antwort auf: Elterngeld nach mehrjähriger Elternzeit - was wird zugrunde gelegt?

Hallo Da kannst Du nichts machen. Diese Monate sind eine Nullrunde und Du wirst den Sockelbetrag von 300 Euro bekommen. Wenn Du kein H4 bekommst, dann hast Du die 300 Euro extra, bei H4 wird es als Einkommen angerechnet, da ja kein Verdienst da war, also auch kein Ausfall durchs Kind eintritt. Wie alt ist denn das jüngste bereits vorhandene Kind ? Bis dieses 3 ist gibt es noch 75 Euro als Geschwisterbonus dazu.

Mitglied inaktiv - 04.08.2011, 10:29



Antwort auf: Elterngeld nach mehrjähriger Elternzeit - was wird zugrunde gelegt?

hallo ich gehe auch davon aus das du nur die 300 euro bekommst,du hast in den letzten jahren nicht gearbeitet.

Mitglied inaktiv - 05.08.2011, 10:03



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