Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich bin zurzeit in Elternzeit. Geburt meines Sohnes war am 30. Mai 2016. Ich möchte am 29.05. 2017 wieder anfangen zu arbeiten. Ich habe in der letzten ss ein Beschäftigungsverbot bekommen. Wir würden gerne ein zweites Kind bekommen. Frage: Wenn ich jetzt schwanger wäre und ich ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen käme ( natürlich ab dem Zeitraum wo ich wieder arbeiten müsste), würde ich dann mit dem eigentlichen Gehalt bezahlt? Also würde ich das Gehalt bekommen was ich auch normalerweise verdienen würde? Und wie sieht es dann mit dem Elterngeld aus? Würde das Elterngeld dann daraus berechnet was ich im Beschäftigungsverbot bekommen habe? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 09.02.2017, 22:26