Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antworten, die sie mir bisher schon gegeben haben. Leider habe ich mich bei meiner letzten Frage unklar ausgedrückt, deswegen frage ich nochmal. Ich hatte einen Minijob (während der Elternzeit), bei dem ich monatlich 385 € verdient habe. Aus diesem wird mein neues Elterngeld berechnet. Da ich meine alte Elternzeit vorzeitig beenden werde, bekomme ich volles Mutterschaftsgeld aus meiner alten Vollzeitstelle. Jetzt frage ich mich, ob es sinnvoll ist, den Monat vor der Geburt mit dem vollen Mutterschaftsgeld mit in die Elterngeldberechnung zu nehmen. Ich würde auf ein durchschnittliches Gehalt von 450 € pro Monat kommen, wenn ich den Juni dazurechne. Wäre das denn möglich und rechtens? Beim offiziellen Elterngeldrechner gibt es keine Option für Minijob, mann muss immer die Steuerklasse etc. angeben und ich komme immer nur auf die 300 € Pauschale. Vielen Dank für Ihre Hilfe Ingrid
von sungirl82 am 04.06.2013, 08:33