Frage:
Hallo.
Meine zweite Tochter wird im August geboren. Ab 4.7.19 bekomme ich wieder Mutterschaftsgeld. Momentan bin ich noch in Elternzeit für meine erste Tochter und beziehe Elterngeld plus seit dem 10.12.17, also das halbierte Elterngeld. Geboren ist meine erste Tochter am 10.10.17, die beiden Monate nach der Geburt habe ich noch Mutterschaftsgeld bezogen. Wie viele Monate werden zur Berechnung des neuen Elterngeldes ausgeklammert und durch mein altes Gehalt vor der ersten Elternzeit ersetzt? Vielen Dank!
von Minou265 am 01.04.2019, 13:42 Uhr

Antwort auf:
Elterngeld nach Elterngeld plus
Hallo,
1. Am besten beenden Sie die erste EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes
2. Ausgeklammert werden die MG-Monate von K2 und die EG-Monate von K1 bis zum 14 LM
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.04.2019
Antwort auf:
Elterngeld nach Elterngeld plus
Bis zu 14 Monate werden bei EG Plus ausgeklammert. Der Rest sind dann Monate die mit 0 € für das neue EG gerechnet werden. Außer du hast in der Zeit gearbeitet innerhalb der EZ. Dann wird das Einkommen mit berücksichtigt. Bei dem großen Abstand zwischen den beiden Kindern wird es also in Richtung Mindestsatz gehen. Mein Rat wäre, der EG-Kasse mitzuteilen das sie dir das noch ausstehende EG Plus spätestens zum neuen Mutterschutz auszahlen, sonst geht dir da auch noch Geld verloren. Mehrwert das EG Plus länger zahlen zu lassen hast du keinen.
von Felica am 01.04.2019

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