Hallo Fr. Bader,
als Expertin können Sie mir sicherlich weiterhelfen.
- Termin für Geburt 09/06/16
- Befristeter Vertrag läuft aus 31/12/16
ich stehe das erste Mal im Arbeitsverhältnis und weiß nicht so recht wie das dann so weiter verläuft mit den Geldern die ich beantragen muss bzw. woher ich Gelder beziehe.
Ich habe folgende Fragen:
1) Wie lange bekomme ich Elterngeld?
2) Wie lange soll ich Elternzeit beantragen?
3). Was passiert nach der Elternzeit? Werde ich noch finanzielle Hilfe bekommen? In welche Höhe?
Vielen Dank im voraus.
von
Monica00
am 25.01.2016, 06:08
Antwort auf:
Elterngeld nach Beendigung des Arbeitsvetrags kurz nach Geburt
Hallo,
1. 12 Mo bzw 24 Mo halbiert (letzteres ist besser, wenn Sie nicht KK-versichert sind)
2. EZ endet mit Ablauf des Vertrages
3.Nach Ablauf des EGs gibt es keine Ansprüche mehr - dann muss der KV Unterhalt zahlen. Ansonsten bleibt H IV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2016
Antwort auf:
Elterngeld nach Beendigung des Arbeitsvetrags kurz nach Geburt
1) So lange wie Du beantragst. Läuft ein befristeter Vertrag vor oder während der EG-Zeit aus, wird das trotzdem gezahlt.
2) So lange wie Du Elterngeld beantragst, mehr bekommst Du ohne AG dann eh nicht als "Elternzeit". Ohne AG keine Elternzeit, Du bist dann nur "Zuhause". Theoretisch kannst Du natürlich drei Jahre beantragen, bringt Dir aber nichts. Lässt Du das EG als EGPlus auszahlen, kannst Du auch für diese Zeit EZ nehmen.
3) Das kommt auf Deine Situation an.
Zunächst einmal ist der Vater des Kindes sowohl für das Kind als auch für Dich unterhaltspflichtig.
Ist Dein Kind nach Ablauf des EG betreut, kannst Du ALGI beantragen. Das klappt aber nur, wenn Du Betreuung nachweisen kannst, denn sonst bist Du ja nicht vermittelbar.
Ansonsten kannst Du diverse Sozialleistungen probieren: Hartz4, Wohngeld,... kommt darauf an, wie ihr als Familie finanziell dasteht.
Bist Du alleine und nicht sicher, ob Du das Kind bis zum Ablauf des normalen EG betreut bekommst (Eingewöhnung sollte man 2 Monate zur Sicherheit rechnen), dann solltest Du überlegen, das EG zumindest teilweise als EGPlus zu splitten. Vorteil ist, dass Du dann auf jeden Fall länger krankenversichert bist. Hast Du einen Ehemann über den Du Dich familienversichern kannst, dann musst Du da nicht ganz so sehr aufpassen. EGPlus heißt natürlich weniger Geld erstmal...
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 25.01.2016, 07:14