Elterngeld nach Beendigung des Arbeitsvetrags kurz nach Geburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld nach Beendigung des Arbeitsvetrags kurz nach Geburt

Hallo Fr. Bader, als Expertin können Sie mir sicherlich weiterhelfen. - Termin für Geburt 09/06/16 - Befristeter Vertrag läuft aus 31/12/16 ich stehe das erste Mal im Arbeitsverhältnis und weiß nicht so recht wie das dann so weiter verläuft mit den Geldern die ich beantragen muss bzw. woher ich Gelder beziehe. Ich habe folgende Fragen: 1) Wie lange bekomme ich Elterngeld? 2) Wie lange soll ich Elternzeit beantragen? 3). Was passiert nach der Elternzeit? Werde ich noch finanzielle Hilfe bekommen? In welche Höhe? Vielen Dank im voraus.

von Monica00 am 25.01.2016, 06:08



Antwort auf: Elterngeld nach Beendigung des Arbeitsvetrags kurz nach Geburt

Hallo, 1. 12 Mo bzw 24 Mo halbiert (letzteres ist besser, wenn Sie nicht KK-versichert sind) 2. EZ endet mit Ablauf des Vertrages 3.Nach Ablauf des EGs gibt es keine Ansprüche mehr - dann muss der KV Unterhalt zahlen. Ansonsten bleibt H IV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.01.2016



Antwort auf: Elterngeld nach Beendigung des Arbeitsvetrags kurz nach Geburt

1) So lange wie Du beantragst. Läuft ein befristeter Vertrag vor oder während der EG-Zeit aus, wird das trotzdem gezahlt. 2) So lange wie Du Elterngeld beantragst, mehr bekommst Du ohne AG dann eh nicht als "Elternzeit". Ohne AG keine Elternzeit, Du bist dann nur "Zuhause". Theoretisch kannst Du natürlich drei Jahre beantragen, bringt Dir aber nichts. Lässt Du das EG als EGPlus auszahlen, kannst Du auch für diese Zeit EZ nehmen. 3) Das kommt auf Deine Situation an. Zunächst einmal ist der Vater des Kindes sowohl für das Kind als auch für Dich unterhaltspflichtig. Ist Dein Kind nach Ablauf des EG betreut, kannst Du ALGI beantragen. Das klappt aber nur, wenn Du Betreuung nachweisen kannst, denn sonst bist Du ja nicht vermittelbar. Ansonsten kannst Du diverse Sozialleistungen probieren: Hartz4, Wohngeld,... kommt darauf an, wie ihr als Familie finanziell dasteht. Bist Du alleine und nicht sicher, ob Du das Kind bis zum Ablauf des normalen EG betreut bekommst (Eingewöhnung sollte man 2 Monate zur Sicherheit rechnen), dann solltest Du überlegen, das EG zumindest teilweise als EGPlus zu splitten. Vorteil ist, dass Du dann auf jeden Fall länger krankenversichert bist. Hast Du einen Ehemann über den Du Dich familienversichern kannst, dann musst Du da nicht ganz so sehr aufpassen. EGPlus heißt natürlich weniger Geld erstmal... LG Lilly

Mitglied inaktiv - 25.01.2016, 07:14



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld bei geringfügiger Beschäftigung nach Geburt

Liebe Frau Bader, ich glaube Sie haben meine vorherige Frage missverstanden (s.u.). Es geht darum, dass mir das Elterngeld, dass ich nach der Geburt meiner Tochter (geb. Mai 2014) seit Mai 2014 bekomme (aufgrund der Tätigkeit als Angestellte vor der Geburt), gekürzt wird, da ich seit Januar 2015 (also nach der Geburt) einen Nebenjob habe und da ja...


Versicherungsstatus und Elterngeld nach Geburt, ohne Arbeitsvertrag?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat zum 31.12. letzten Jahres gearbeitet, ihr befristete Vertrag wurde vom Arbeitgeber nicht verlängert. Am 27.3. ist unsere Kleine auf die Welt gekommen. Die Frauenärztin hatte ihr bis zum 2.2. ein Beschäftigungsverbot erteilt. Bereits im November meldete sich meine Frau beim Arbeitsamt, da jedoch das Besch...


Direkt nach Geburt Elterngeld

Hallo, Kurze Frage: wenn man durch einen 450€ Job nur eine einmalige Zahlung von 210€ erhält während der 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt,bekommt man dann direkt nach der Geburt Elterngeld von 300€ für 12 Monate? oder erst nach den 8 Wochen Mutterschutz. Vielen Dank für Antworten. Viele Grüße Melanie


Elterngeld mit Gehaltserhöhung nach Geburt

Ich habe vor Geburt meiner Tochter ca. x monatlich verdient. Meine Frau und ich habe alles organisiert, dass wir beide in Teilzeit arbeiten können. Ich 75% ab 3ten Lebensmonat und sie 25% ab 5ten immer steigernd bis 75% soweit es dann uns möglich war. Da durch haben wir aber auch Gehaltserhöhungen bekommen. Gut so, denn das Geld brauchen wir auc...


Bemessungszeitraum für das Elterngeld im Jahr nach Geburt (als Papa)

Liebes rund-ums-baby-Team, ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraums des Elterngeldes. Die Daten: - Kind wird im 1. September 2017 geboren - beantragter Bezugszeitraum für den Papa: 1. März 2018 bis 1. Oktober 2018 - ich als Papa bin selbständig - ich arbeite auch zwischen Geburt und 1. März 2018 weiter selbständig Meine Frage: In s...


Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit und des Elterngeldes. Mein aktueller Arbeitsvertrag gilt bis Ende Juli. Wenn alles nach Plan verläuft, würden nach Ende des Mutterschutzes, also 8 Wochen nach der Geburt, direkt die Sommerferien beginnen und bis zu Ende meines Vertrages andauern. Daher plane ich, keine Elternze...


Elterngeld nach Geburt im Ausland während Entsendung

Hallo, ich habe mit meiner Frau für 20 Monate in den USA gelebt. Ich war in dieser Zeit entsendet von meinem deutschen Arbeitgeber. Ich wurde zwar in Dollar bezahlt, hatte allerdings nach wie vor meinen deutschen Arbeitsvertrag. Mein Gehalt berechnete sich auf Grundlage meines deutschen Einkommens und wurde nur umgerechnet. Dazu wurde mir Unters...


Elternzeit und Elterngeld für Vater direkt nach Geburt?

Hallo zusammen, unser Baby wird im April 2019 geboren, unser Plan ist, dass ich mindestens 1 Jahr, evtl. 1,5 Jahre zu Hause bleibe. Mein Freund möchte seine Elternzeit direkt ab der Geburt nehmen, die Elternzeit kann er ja auch 7 Wochen vor der Geburt beantragen und dann direkt zu Hause bleiben. Jedoch ist das Elterngeld erst ab der Geburt beantra...


Steuerklassen Wechsel nach Geburt, Berechnung Elterngeld Plus welches Netto

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zur Berechnung des Elterngeld Plus bei Teilzeitarbeit für den Mann im Partnermonat. Grundsätzlich wissen wir wie die Berechnung erfolgt, ehemaliger Netto Verdienst minus Teilzeitverdienst = Differenz. von der Differenz werden dann 65% ausgezahlt. Bsp. Gehalt vor Geburt netto 2200 €, Verdienst in Teilz...


Elterngeld nach Geburt im EU Aisland

Unsere Tochter wurde vor 3.5 Jahren im EU Ausland geboren. Zu dieser Zeit waren wir im Ausland tätig und nicht in Deutschland gemeldet.  Wir sind circa 10 Monate nach der Geburt nach Deutschland gezogen und hatten seither die Annahme daß wir für sie kein Elterngeld beantragen können.  Ist diese Annahme richtig oder geht das trotz der Geburt ...