Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite mich nun fleißig durch viele Fragen und Antworten und habe mich sogar schon bei der für uns zuständigen Elterngeldstelle erkundigt.
Dennoch möchte ich Ihnen unseren Fall schildern, da ich es leider immer noch nicht so ganz kapiere.
Im November 2012 wurde unser erstes Kind geboren. Aktuell befinde ich mich in Elternzeit (2 Jahre) und auch das Elterngeld haben wir auf zwei Jahre aufteilen lassen.
Fakt 1:
Jetzt haben wir gesehen, dass wir bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit falsch beantragt haben. Normalerweise ist ja der Geburtstag des Kindes immer der erste Arbeitstag (in meinem Fall also im November 2014), jedoch haben wir damals dummerweise noch die Zeit des Mutterschutzes hinzugerechnet (also bis Anfang Januar 2015). Wie auch immer: mein Arbeitgeber hat uns bestätigt, dass im Januar 2015 mein 1. Arbeitstag wieder sein wird.
Fakt 2:
Ich bin mit dem 2. Kind schwanger. Es ist alles noch ganz frisch, aber der Frauenarzt hat den Entbindungstermin auf Anfang Juli 2014 datiert.
Können Sie uns bitte erläutern, wie sich das Elterngeld für das 2. Kind zusammensetzt?
Ich weiß, es geht um die letzten 12 Kalendermonate. Elterngeld (Kind 1) gilt ja theoretisch bis jetzt November 2013, der Mutterschutz (Kind 2) beginnt im Mai 2014. Dies sind gute 5 Monate.
Dazu kommen die letzten 7 Monate, die schon für die Berechnung des Elterngeldes (Kind 1) herangezogen wurden.
Ist es richtig, dass die 5 Monate mit 0 Euro angesetzt werden? Und nur die Summe der 7 Monate werden addiert, dann durch 12 geteilt und davon dann entsprechend der prozentuale Anteil...?
So habe ich es bei der Elterngeldstelle verstanden. Hinzu käme noch der Geschwisterbonus.
Ich habe nicht vor, die Elternzeit vorzeitig abzubrechen und so bis zum Beginn des Mutterschutzes (Kind 2) wieder arbeiten zu gehen.
Ich hoffe, Sie können meine Gedanken nachvollziehen.
Wie können wir aus dieser Situation das Beste für uns rausholen?
Wann muss ich den Arbeitgeber über die 2. Schwangerschaft in Kenntnis setzen?
Muss ich die falsch berechnete Elternzeit (Kind 1) bei meinem Arbeitgeber korrigieren?
Bekomme ich für das zweite Kind Mutterschaftsgeld? Wieder von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber? Wie geht man hier am besten vor?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe vorab!
knubbel_53
von
knubbel_53
am 31.10.2013, 11:50
Antwort auf:
elterngeld + mutterschaftsgeld, wenn 2. kind während elternzeit kommt
Hallo,
egal, was beantragt u bestätigt wurde, die EZ würde spätestens zum 3. Geb. enden.
Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2013
Antwort auf:
elterngeld + mutterschaftsgeld, wenn 2. kind während elternzeit kommt
Mit den Geburtsdaten berechnet sich das Elterngeld (sofern nix dazwischen kommt) aus dem Einkommen der Monate:
Juli 14 - nein, wg Geburt Kind 2
Juni 14 - nein, wg Mutterschutz
Mai 14 - nein, wg Mutterschutz
Apr 14 - Monat 1 (kein Einkommen)
Mrz 14 - Monat 2 (kein Einkommen)
Feb 14 - Monat 3 (kein Einkommen)
Jan 14 - Monat 4 (kein Einkommen)
Dez 13 - Monat 5 (kein Einkommen)
Nov 13 - nein, wg Elterngeldbezug
bis Nov 12 - nein, wg Elterngeldbezug
Okt 12 - nein, wg Mutterschutz
evtl Sep 12 - nein, wg Mutterschutz
Aug 12 - Monat 6 mit altem Einkommen
.....
Feb 12 - Monat 12 mit altem Einkommen.
Sind also (wie ihr schon festgestellt habt) 5 Monate mit 0 Euro Einkommen und 7 mit altem Einkommen.
Die 7 Einkommen werden addiert und die Summe durch 12 geteilt. Davon gibts dann ca 65%. Hinzu kommen 10% (min 75 Euro) Geschwisterbonus.
Wie ihr die Elternzeit beantragt habt, ist dabei unerheblich (und schadet auch sonst nicht) und muss nicht korrigiert werden.
Ich würde dennoch dazu raten, die laufende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutz zu unterbrechen.
Die "frei gewordene" Elternzeit kannst du hinten anhängen.
Der Vorteil ist aber, dass du für die MuSchu-Zeit wieder dein altes Gehalt bekommst und anteilig Urlaub. (Beim Elterngeld ändert das nix)
Wenn du nicht unterbrichst, bekommst du in der MuSchu-Zeit nur die 13 Euro von der KK.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 31.10.2013, 23:53