Elterngeld möglich wenn man ins europäische Ausland geht?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld möglich wenn man ins europäische Ausland geht?

Guten Tag, wir erwarten am 16.06.17 unser erstes Kind und planen kurz nach der Geburt als Wissenschaftler für 2 Jahre ins europäische Ausland zu ziehen (Schweiz oder Schottland, steht noch nicht ganz fest). Mein Mann würde dort als Physiker arbeiten und ich würde natürlich mit ihm gehen wollen. Die Frage ist nur ob ich dadurch meinen Anspruch auf Elterngeld verwirke da mein Wohnsitz nun nicht mehr in Deutschland wäre. Ich würde eigentlich gerne ein Jahr Elternzeit nehmen da es mein erstes Kind ist und wir ja dann an dem neuen Ort niemanden kennen und keine Unterstützung bekommen, bzw ich mich ja nicht mal auf einen neuen Job bewerben kann mit einem Neugeborenen. Danke für die Hilfe, herzliche Grüße, Barbara

von BarbaraR. am 22.01.2017, 10:19



Antwort auf: Elterngeld möglich wenn man ins europäische Ausland geht?

Hallo, bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland kein EG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2017



Antwort auf: Elterngeld möglich wenn man ins europäische Ausland geht?

Du hast dann keinen Anspruch. Bei mir war es umgekehrt, ich bin aus England schwanger zurück nach Deutschland. Gibt es für Euch keine Möglichkeit, eventuell für ein Jahr eine Anschlußfinanzierung hier in Deutschland zu bekommen? Ich bin ua auch zurück, weil sowohl die Sozialleistungen (Elterngeld, Kindergeld) als auch die medizinische Versorgung für Kinder in England schlechter ist als bei uns. Krippen waren in der Region, in der ich gelebt habe, wahnwitzig teuer (starten bei 1000 Pfund). In der Schweiz ist Kinderbetreuung ebenfalls teuer und weniger gut ausgebaut als bei uns. Wenn Du vorher Postdoc warst, würdest Du ein deutlich vierstelliges Elterngeld bekommen. Vielleicht wäre es dann auch eine Überlegung, dass Du hier bleibst und Dein Mann pendelt, je nachdem, wie teuer Eure Wohnung hier ist und wie gut die Anbindung ist. Man kann bei doppelter Haushaltsführung steuerlich sehr viel absetzen, insbesondere die Reisekosten.

von emilie.d. am 22.01.2017, 12:15



Antwort auf: Elterngeld möglich wenn man ins europäische Ausland geht?

Elternzeit kannst Du ja nehmen, bis zu 3 Jahre. Wo du dann lebst ist egal. Du musst aber sobald die EZ um ist dann wieder deinem Ag zur Verfügung stehen. Oder notfalls kündigen. Solltest Du im Ausland arbeiten wollen, dann NUR mit Zustimmung deines AG in Deutschland und nicht mehr wie 30 Std die Woche. Elterngeld gibt es aber keines, da du dafür einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben musst.

Mitglied inaktiv - 22.01.2017, 12:35



Antwort auf: Elterngeld möglich wenn man ins europäische Ausland geht?

https://www.elterngeld.net/anspruch-wohnsitz.html Damit hast du keinen Anspruch auf Elterngeld in D, wenn du mit deinem Mann ins Ausland gehst. Aber vielleicht kannst du ja dann die Sozialleistungen des jeweiligen Gastlandes in Anspruch nehmen.

Mitglied inaktiv - 22.01.2017, 13:20



Antwort auf: Elterngeld möglich wenn man ins europäische Ausland geht?

Will sagen, finanziell am güstigsten wäre es wahrscheinlich, für Dich einen Wohnsitz in DE zu behalten und zu pendeln. Wie oft Du dafür in DE sein musst, hab ich keine Ahnung, aber vielleicht weiß dass ja jemand andres?

von zweizwerge am 23.01.2017, 15:20



Antwort auf: Elterngeld möglich wenn man ins europäische Ausland geht?

Wenn der Lebensmittelpunkt, da wo sich jemand hauptsächlich aufhält, in D ist, dann gibt es Anspruch auf Elterngeld.

Mitglied inaktiv - 23.01.2017, 15:53



Antwort auf: Elterngeld möglich wenn man ins europäische Ausland geht?

Habe ich mal gelesen. Man muss mehrheitlich in Deutschland sein

von Sternenschnuppe am 24.01.2017, 10:04



Antwort auf: Elterngeld möglich wenn man ins europäische Ausland geht?

Ich befinde mich in ähnlicher Situation und nach umfassender Recherche finde ich dieses Dokument am nützlichesten: https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?param1=08212000-01-0005&query=1&knr=08212000-01&template=KF779647LB&print=1&direktstart=1&save=1&reset=1&j=n.pdf Ich habe mich auch bei der L-Bank beraten lassen und empfehle Ihnen so eine Beratung am besten, weil jede Situation ist ganz anders. Grundsätzlich, wenn Sie in einem EU-Land versichert sind, sollen Sie Anspruch auf Familienleistungen entweder in diesem Land, oder in einem anderen EU-Land oder teilweise in beiden (d.h. eventuell können Sie die Differenzbeträge verlangen, aber nicht doppelt Familienleistungen bekommen). Es gibt 2 EU-Verordnungen, die zur Koordinierung der nationalen Versicherungssysteme dienen. Mehr lesen Sie bitte auch hier: http://europa.eu/youreurope/citizens/family/children/benefits/index_de.htm. Und wie gesagt, jede Situation ist sehr individuell, aber ich finde die Schlussfolgerung " Beim Umzug nach Ausland (EU-Ausland zumindest), kein Elterngeld" falsch!

von PUKY1812 am 25.01.2017, 10:05



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