Liebe Frau Bader, Meine Frau (Deutsche)arbeitet in Singapur, ich arbeite (gemeldet, 1.Wohnsitz) in Deutschland. Im Juni kommt unser 1.Kind in Singapur zur Welt. Stehen mir als Vater der dann eine Zeit bei Frau und Kind verbringen will Elterngeld zu? Meine Frau bekommt 3 Monate Elternzeit. Sollen wir das Kind und meine Frau für diese Zeit in Deutschland wieder anmelden? Natürlich hoffe ich dass es reicht dass ich in Deutschland Steuern zahle bei meinem Kind und Frau sein darf und dafür Elterngeld beantragen kann. Leider finde ich nicht genug Info zu meinem speziellen Fall im Netz. Danke für Ihre Hilfe. Liebe Grüsse - Michael
von micha1970 am 20.04.2015, 11:02