Hallo Frau Bader,
mein befristeter Arbeitsvertrag läuft bis zum 30.04.2018. Wir "planen" jetzt Nachwuchs. Was ist, wenn unser Kind im April´18 zu Welt kommt, und mein Vertrag zum Ende des Monats ausläuft, werde ich dann die 8 Wochen nach der Geburt noch vom Arbeitgeber bezahlt?
Danke für Ihre tolle Unterstützung.
Schöne Grüße
von
Carolin2017
am 24.01.2017, 08:56
Antwort auf:
Elterngeld mit befristeten Arbeitsvertrag
Hallo,
wenn der Mutterschutz schon begonnen hat, zahlt der AG weiter. Sonst die KK
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2017
Antwort auf:
Elterngeld mit befristeten Arbeitsvertrag
Als Tipp,
melde Dich früh genug arbeitslos/arbeitssuchend (sollte es mit der SS nicht klappen) ansonsten kann Dir noch eine Sperre drohen.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 24.01.2017, 09:03
Antwort auf:
Elterngeld mit befristeten Arbeitsvertrag
Der Arbeitgeber zahlt natürlich nur bis der Vertrag endet. Danach zahlt die Kk und/oder du bekommst Elterngeld.
LG
von
Lewanna
am 24.01.2017, 12:30