Ich habe vor Geburt meiner Tochter ca. x monatlich verdient. Meine Frau und ich habe alles organisiert, dass wir beide in Teilzeit arbeiten können. Ich 75% ab 3ten Lebensmonat und sie 25% ab 5ten immer steigernd bis 75% soweit es dann uns möglich war.
Da durch haben wir aber auch Gehaltserhöhungen bekommen. Gut so, denn das Geld brauchen wir auch dringend. So, dass wir beide fast auf dem Gehalt sind, wo wir mit 100% Arbeitszeit (also 40h/Woche) waren. Also ich verdiene nun mit 30h=75% den oben angesprochenen x.
Die Kasse will nun fast alles zurück. Sowohl von mir, als auch von meiner Frau. Obwohl wir beide unsere Änderungen immer gemeldet haben, das mal nebenbei.
Nur zum Verständnis, sind wir jetzt also fast keinen Elterngeld berechtigt, weil nun nicht das ausgeglichen wird, was wirklich fehlt, sondern was im Vergleich zu 12 Monaten vor Geburt relevant ist?
Wenn das stimmt, dann heißt dann doch auch, wenn ich ein Kind plane, sollte ich nicht Zeiträume wählen, wo einer der Partner plötzlich mehr verdienen könnten. Wie asozial wäre dann das denn bitte...
Grüße
von
derPapa81
am 18.03.2017, 19:38
Antwort auf:
Elterngeld mit Gehaltserhöhung nach Geburt
Hallo,
so ganz verstehe ich nicht, worum es geht.
Zurückfordern tut doch nicht die Kasse, sondern die Elterngeldstelle?
Ärgert es Sie, dass der Lohn angerechnet wird?
oder Lust durch die Gehaltserhöhung kaum Lohnverlust eingetreten ist und deshalb weniger Elterngeld gezahlt wird bzw. zurückgefordert wird?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2017
Antwort auf:
Elterngeld mit Gehaltserhöhung nach Geburt
Das Elterngeld soll dir den finanziellen Verlust dazu ausgleichen, was du durch weniger Arbeit verdienst. Dass man mit 75% genauso viel Geld bekommt wie mit 100% ist ja wohl eher nicht die Norm, das wirst du wohl verstehen. Das EG soll es Eltern erleichtern Zuhause zu bleiben. Bei Dir hat das Zuhausebleiben keine finanziellen Folgen in Bezug darauf, was ohne Kind war.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 18.03.2017, 22:28
Antwort auf:
Elterngeld mit Gehaltserhöhung nach Geburt
Was ist mit "dadurch haben wir Gehaltserhöhungen bekommen" gemeint?
Dass man bei 3/4 der Arbeitszeit (30 statt 40h) auch 3/4 des Gehaltes bekommt, ist doch richtig, also ca 75% des Vollzeitlohns.
Ich denke das Problem ist, dass das aufs EG angerechnet wird. Da habt ihr euch nicht richtig informiert bzw wurdet schlecht beraten.
Im Endeffekt habt ihr aber vermutlich das, was ihr ohne Elterngeld/ Elternzeit hättet - und so soll es ja auch sein. Ist eben nur die Frage, wozu man dann arbeitet.
von
Tini_79
am 19.03.2017, 00:22